Betriebsrente: Gericht bestätigt Entgeltumwandlung als Königsweg für GGF

Urteil in der Versicherungswirtschaft. Quelle: Bild von Arek Socha auf Pixabay

Ein Schritt zur Rechtssicherheit? Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes geht seit geraumer Zeit in die Richtung, dass die Entgeltumwandlung auch bei Gesellschafter-Geschäftsführern der „Regelfall“ ist. Sie kann nur ausnahmsweise nicht steuerlich anerkannt werden, weil eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt.

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