Betriebsrente: Gericht bestätigt Entgeltumwandlung als Königsweg für GGF
Ein Schritt zur Rechtssicherheit? Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes geht seit geraumer Zeit in die Richtung, dass die Entgeltumwandlung auch bei Gesellschafter-Geschäftsführern der „Regelfall“ ist. Sie kann nur ausnahmsweise nicht steuerlich anerkannt werden, weil eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt.