Versicherer bei Ungeimpften leistungsfrei?

Ohne Spritze keine Versicherung? Bild von Alexandra_Koch auf Pixabay.

Kein Versicherungsschutz ohne Impfung.  Nach Einschätzung eines Experten können Versicherungen aus Verträgen „aussteigen“ oder bei Schäden „nicht zahlen“, wenn der Versicherungsnehmer gegen die Impfpflicht verstößt. Das gelte insbesondere im Bereich der betrieblichen Haftpflichtversicherungen.

Wenn ein Unternehmer oder Freiberuflicher die Corona-Impfung verweigert, muss er damit rechnen, dass die Versicherung im Schadenfall  möglicherweise nicht zahlt, sagt Stefan Perner, Professor an der Wirtschaftsuniversität Wien und Versicherungsrechtsexperte, im „Ö1 Morgenjournal“, die Aussagen griff die „Kronen-Zeitung“ auf.

Eine Zahlungsverweigerung seitens des Versicherers könne eintreten, wenn ein Fall „grob fahrlässig herbeigeführt“ worden ist. Das wäre möglicherweise gegeben, wenn ein ungeimpfter Masseur seinen Patienten ansteckt. Das gelte aber nur, wenn die grob fahrlässige Herbeiführung in zugleich mit einem Verstoß gegen Rechtsvorschriften (Impfpflicht) einhergeht. In Deutschland ist eine Impfpflicht in bestimmten Berufe eingeführt worden, speziell in medizinischen.

Keinen Einfluss habe der Impfstatus laut dem Experten auf bestehende Versicherungsverträge mit Ausnahme der Krankenzusatzversicherung. Die meisten Versicherer in Deutschland fragen bei Neuabschluss den Impfstatus nicht ab, erkundigen sich aber sehr wohl nach Vorerkrankungen.

Branche einig

Aus anderen Gründen hat sich die (deutsche) Versicherungswirtschaft eindeutig pro-Impfung ausgesprochen. Einige Häuser stehen eine Impfpflicht offen gegenüber und befürworten diese – wie eine VWheute Analyse zeigt.

Anmerkung der Redaktion: Der Artikel wurde am 15.12.2021 überarbeitet.

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