Der Ruhestand des Chefs und die Betriebsrente

Dr. Claudia Veh ist in der bAV-Beratung bei der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Direktorin im Team Deal Advisory,, Pensions tätig. Quelle: Unternehmen.

Dr. Claudia Veh ist in der bAV-Beratung bei der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Direktorin im Team Deal Advisory, Pensions tätig und kennt sehr gut die Fragen der „Chefs“ zur ihrer eigenen Versorgung. Sie hat sich im neuen Buch Kompass zur Unternehmerversorgung  – erscheint im Verlag Versicherungswirtschaft – mit den Exit-Strategien für die betriebliche Altersversorgung des Geschäftsführers bzw. Vorstandes befasst. Es tun sich ganz neue Beratungsfelder auf.

Henriette Meissner: Die Babyboomer gehen in Rente und darunter gibt es ja auch GmbH-Geschäftsführer und Vorstände. Gibt es da Beratungsbedarf?

Claudia Veh: Ja, in der Tat, viele (G)GF und Vorstände, denen in den 80er und 90er Jahren Versorgungszusagen – damals noch überwiegend im Durchführungsweg Pensionszusage – erteilt wurden, sind nun rentennah. Beratungsbedarf gibt es hier fast in allen Fällen. Oftmals war die betriebliche Altersversorgung des Vorstands bzw. GFs jahrelang unter dem Radar und keiner im Unternehmen hat sich aktiv damit auseinandergesetzt. Das ändert sich – das zeigt unsere Beratungspraxis – oft schlagartig, wenn das Pensionsalter des Vorstands bzw. GF naht und bei ihm Fragen zu seiner Versorgungszusage auftauchen (z.B. ob er die Altersrente vorgezogen beziehen kann, obwohl er noch nicht aus dem Unternehmen ausscheidet) oder wenn etwa ein Schreiben des Lebensversicherungsunternehmens zur einst abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung eintrifft, in dem man a) über den Ablauf des Vertrags informiert und b) aufgefordert wird, sich für die Kapitalleistung oder die lebenslange Rente zu entscheiden. D.h. häufig beginnt man sich erst mit der Situation auseinander zu setzen, wenn konkrete Fragen auftauchen oder Entscheidungen zu treffen sind. Das fängt nicht selten mit der Erfassung des Status Quo an (wie hoch ist der Anspruch gemäß Zusage überhaupt?, gibt es Nachträge zur ursprünglichen Zusage oder eine separate Regelungen im Dienstvertrag?, Hat der GF/Vorstand ggf. auch ein Wahlrecht bzgl. Rente oder Kapital? Wie ist der Finanzierungsstand? etc. ). Viele Unternehmen nehmen bereits hier externe Unterstützung in Anspruch. Wir bekommen dann sämtliche Unterlagen, die mit der bAV zu tun haben, angefangen von der Korrespondenz mit dem Rückdeckungsversicherer, Pensionsvereinbarungen, Gesellschafterbeschlüsse und versicherungsmathematische Gutachten der letzten Jahre bzw. Jahrzehnte eingereicht und bereiten alles für den Mandaten auf, so dass er über den aktuell gültigen Stand sowie den Finanzierungsstatus im Bilde ist.

Henriette Meissner: Wann ist ein guter Zeitpunkt, einen GmbH-Geschäftsführer oder Vorstand auf seine Exitstrategie und seine Betriebsrente anzusprechen?

Claudia Veh: Ich halte grundsätzlich einen Zeitraum von etwa sieben Jahren vor Erreichen des regulären Pensionsalters für passend. Zum einen kann es sein, dass die persönliche Planung des Vorstands/GFs vorsieht, vorgezogen, zum Beispiel mit 62 Jahren in den Ruhestand zu gehen, dann wäre eine Ansprache erst drei oder vier Jahre vor dem regulären Pensionsalter zu spät, um noch während der aktiven Dienstzeit etwas zu gestalten, etwa eine Auslagerung der Zusage auf einen Pensionsfonds für den Zeitpunkt des Renteneintritts vorzubereiten, das Schließen einer Finanzierungslücke oder womöglich auch noch einen Verzicht auf den Future Service umzusetzen. Und sobald der Versorgungsberechtigte ausgeschieden ist, „ist die Messe häufig gelesen“, d.h. dann wird es in vielerlei Hinsicht schwierig, noch etwas an der Situation zu ändern.

Zum anderen zeigt die Praxis, dass eine Ansprache zum Thema Exit und Ruhestand etwa zehn Jahre und mehr vor dem regulären Pensionsalter häufig zu früh ist, weil dann oft die Ruhestandsplanung (beim GGF z.B. Übergabe des Unternehmens an die Kinder; Verkauf des Unternehmens) noch nicht hinreichend konkret ist. Aber: im Zweifel lieber früher als später. Schließlich geht es hier um Themen, die nicht Hals über Kopf entschieden werden, sondern der weitere Umgang mit der Versorgungszusage des Vorstands bzw. GFs ist regelmäßig das Ergebnis eingehender Überlegungen und Beratungen. Es gilt die Interessen aller Beteiligten in Einklang zu bringen, finanzielle und bilanzielle Aspekte auf Seiten der Firma und steuerliche Aspekte beim Versorgungsberechtigten zu klären. Und beim GGF bzw. beim beteiligten Vorstand ist bei allen Planungen auch stets der Konsens mit den Richtlinien der Finanzverwaltung im Blick zu behalten. Allein für das vollständige Erfassen des Status Quo und das Erarbeiten von Handlungsoptionen, wie mit der Zusage weiter umgegangen werden kann (etwa Wechsel zu einem bilanzneutralen Durchführungsweg, Auslagerung auf eine Rentnergesellschaft) muss bei einer jahrzehntelang nicht aktiv betreuten Versorgung oft einiges an Zeit einkalkuliert werden.

Henriette Meissner: Kann es zu Interessenskonflikten zwischen Firma und der ausscheidenden Geschäftsleitung kommen?

Claudia- Veh: Ja, auch das ist möglich und gar nicht so selten. Zum Beispiel kann es vorkommen, dass das Unternehmen die Zusage mit Eintritt in den Ruhestand kapitalisieren will (wenn diese Möglichkeit in der Zusage geregelt ist) und das scheidende Organ der Gesellschaft präferiert die Rente. Auch gibt es Situationen, bei denen in den Versorgungsdokumenten bestimmte Punkte nicht eindeutig geregelt sind und dann beide Parteien unterschiedliche Lesarten der jeweiligen Regelung haben. Möglich ist z.B. auch, dass ein beherrschender, nicht über den Pensions-Sicherungs-Verein abgesicherter GGF den Wunsch hat, dass die Zusage bei Rentenbeginn auf einen Pensionsfonds ausgelagert wird, weil ihm da die Zusage „sicherer“ erscheint. Die designierten Nachfolger im Unternehmen bzw. die Mit-Gesellschafter möchten dies aufgrund des damit verbundenen Liquiditätsabflusses jedoch nicht tun… Die Liste ließe sich noch lange fortsetzen.

Henriette Meissner: Haben Sie einen wichtigen Tipp für Berater zu diesem Thema?

Claudia Veh : Mein Rat wäre, bei einer Versorgungszusage eines GF bzw. Vorstands regelmäßig, im Idealfall jährlich, ein Statusgespräch mit den im Unternehmen verantwortlichen Personen zu führen. Hierbei sollte der Finanzierungsstatus besprochen und ggf. angepasst werden, die persönliche Situation des Versorgungsberechtigten (Heirat, Scheidung, Geburt von Kindern, Gehaltsentwicklung) mit dem Inhalt der Zusage abgeglichen sowie auch konkret nachgefragt werden, ob der Schuh an der ein oder anderen Stelle drückt (z.B. bilanzielle Auswirkungen, absolute Höhe der Versorgungsverpflichtung, Liquiditätsbedarf). In diesem Fall sollte gezielt nach Handlungsoptionen zum „Lindern bzw. Beseitigen des Schmerzes“ gesucht werden (z.B. Abschluss einer zusätzlichen Rückdeckungsversicherung, Verpfändung zur handelsbilanziellen Saldierung beider Bilanzpositionen und zum privatrechtlichen Schutz der Zusage, Verzicht auf den Future Service etc.). Wenn der Berater „eng“ am GF/Vorstand und dem Unternehmen „dran ist“, ist er auch durchgängig im Bilde, wie sich die persönlichen Planungen des Versorgungsberechtigten und die Situation des Unternehmens entwickeln. Und dann ist die Beratung ein laufender Prozess, was bewirkt, dass Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Eintritt in den Altersruhestand auch schneller getroffen werden können, weil sowohl der GF/Vorstand als auch die anderen Verantwortlichen im Unternehmen bereits im Bilde sind und man nicht „bei null“ anfängt. Zeichnet sich z.B. ab, dass das Unternehmen verkauft werden soll, sollte in Sachen Pensionszusage alles rechtzeitig geklärt sein und für Zwecke der Unternehmensbewertung zwingend eine Due Diligence der Pensionsverpflichtung erfolgen. Bei inhabergeführten Unternehmen kommt es aber auch immer wieder vor, dass das Unternehmen mit dem Eintritt des GGF in den Ruhestand liquidiert werden muss, weil sich keine Nachfolger bzw. Käufer findet. Auch dann muss die bAV rechtzeitig „abgewickelt“ werden. In unserer Beratungspraxis erleben wir hier ganz unterschiedliche Konstellationen.

Henriette Meissner: Herzlichen Dank!

Das Werk Unternehmerversorgung (Geschäftsführer, Freiberufler, Selbstständige) Kompass 4/2021 der Autoren Henriette Meissner und Alexander Schrehardt ist aktuell im Verlag Versicherungswirtschaft erschienen. Der Kompass ist ein Navigationsgerät für Praktiker, die ihre Kompetenz im Bereich betriebliche Altersversorgung und Vorsorge täglich auf hohem Level unter Beweis stellen müssen. Der Kompass ist immer aktuell und erscheint viermal im Jahr als Reihe. Er verbindet das solide Wissen eines Fachbuches mit der Aktualität einer laufenden Zeitschrift.

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