Nach Germanwings-Absturz: Hinterbliebene scheitern erneut mit Schadenersatzklage

Das OLG Hamm hat die Schadenersatzklage der Germanwings-Hinterbliebenen erneut abgewiesen. Quelle: Bild von atimedia auf Pixabay

Die Hinterbliebenen des Germanwings-Absturzes von 2015 sind erneut mit ihrer Schadenersatzklage gegen die Lufthansa gescheitert. Das Oberlandesgericht Hamm wies die Berufung gegen die Lufthansa ab und bestätigte die Auffassung des Landgerichts Essen.

Dabei habe der Senat zu erkennen gegeben, dass die klagenden Angehörigen die Ansprüche nicht gegenüber der beklagten deutschen Fluggesellschaft geltend machen könnten, weil die flugmedizinischen Sachverständigen bei der Untersuchung von Piloten eine hoheitliche Aufgabe wahrnähmen. Diese obliege dem Luftfahrtbundesamt und damit einer Bundesoberbehörde. Daher sei der Bund der richtige Anspruchsgegner. Außerdem hätten die Kläger zu von ihnen jeweils im Einzelfall erlittenen sogenannten „Schockschäden“ auch in zweiter Instanz nicht hinreichend substantiiert und differenziert vorgetragen, heißt es in einer Mitteilung des OLG. Dies sei aber notwendig, um jeweils eigene Schadensersatzansprüche der Angehörigen zu begründen, wie bereits das Landgericht Essen angenommen habe.

Die Hinterbliebenen sehen die Airline ebenfalls in der Verantwortung für das Unglück. So hätten die Fluggesellschaft und die beauftragten Flugmediziner dafür sorgen müssen, dass der psychisch kranke Co-Pilot kein Flugzeug mehr steuert, so der Vorwurf. Die Kläger forderten daraufhin jeweils zusätzliche 30.000 Euro an Schadenersatz – für sich selbst und teilweise andere Geschädigte, die ihre Ansprüche übertragen haben. Dabei gehe es laut einem Gerichtssprecher insgesamt um eine Summe von gut 800.000 Euro. Am 24. März 2015 war Flug 4U9525 von Barcelona kommend in den französischen Alpen zerschellt. Der zeitweise wegen Depressionen behandelte Co-Pilot hatte die Maschine nach Überzeugung der Ermittler absichtlich gegen einen Berg gesteuert. Dabei kamen alle Insassen der Maschine ums Leben.

Das OLG Hamm hat keine Revision vor dem Bundesgerichtshof zugelassen. Rechtskräftig ist das Urteil aber noch nicht.

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