Versicherer und Banken beenden Rechtsstreit um Steuerhinterziehung in den USA

Die Allianz X investiert erneut in das US-Insurtech Pie Insurance Quelle: Bild von Free-Photos auf Pixabay.

In den USA haben die Banken und Versicherer den Rechtsstreit um Steuerhinterziehung mit einer Strafzahlung ad acta gelegt. Allerdings werde noch gegen einzelne Mitarbeiter weiter ermittelt, berichten die Experten Johannes Fiala und Peter A. Schramm.

Jüngstes Beispiel sei demnach ein hochrangiger Mitarbeiter einer Schweizer Privatbank, der „im Urlaub nichtsahnend bei einer Routineüberprüfung am Flughafen-Mallorca verhaftet wurde“. Dabei würden „angeklagte Vertriebsmitarbeiter und Kunden gerne restlos auspacken“, „um die eigene Strafe zu mindern, oder vielleicht noch nachträglich eine staatliche Belohnung zu kassieren“, so die beiden Experten in einem gemeinsamen Beitrag.

Damit sei „der Zugriff auf die Daten von weiteren Vertriebsmitarbeitern sowie deren Kunden meist gesichert – inklusive der Lieferung von Datenträgern an Strafverfolgungs- und Steuerbehörden verschiedener Länder. Banken und Versicherer bemühen sich dann um Kooperation und verhandeln eigene Strafzahlungen, indes nur für sich selbst“, so Fiala und Schramm weiter.

Zu den Autoren: Johannes Fiala, PhD, RA, MBA Finanzdienstleistungen (Univ.), MM (Univ.), Geprüfter Finanz- und Anlageberater (A.F.A.), Bankkaufmann. Dipl.-Math. Peter A. Schramm, Sachverständiger für Versicherungsmathematik, Aktuar DAV, öffentlich bestellt und vereidigt von der IHK Frankfurt am Main für Versicherungsmathematik in der privaten Krankenversicherung.

Allerdings habe man dabei „wohl nur an das Unternehmen gedacht – die Einzelnen aber werden geopfert, womöglich ein Versehen. Das Unternehmen darf dann nicht mehr behaupten, dass die Vorwürfe nicht zuträfen, sonst wäre dies ein Verstoß gegen das Abkommen mit dem Staat über die Strafzahlung, und diese insoweit abschließende Regelung wäre auch hinfällig“, so die Kritik.

Dabei würden die „(auch ehemaligen) Mitarbeiter meist uninformiert bleiben, ob sie persönlich von weiterer Strafverfolgung betroffen sein könnten – wenn sie sich nicht selbst um die Details bemühen. Und dies ernst nehmen, indem sie etwa ihr Heimatland künftig nicht mehr ahnungslos ins Ausland verlassen, wo bereits der internationale Haftbefehl sie erwartet.“

Autor: VW-Redaktion  

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