Allianz siegt im Rechtsstreit um Weltkriegsbombe

Bildquelle: Sang Hyun Cho auf Pixabay

Vor zwei Jahren wurde eine alte deutsche Fliegerbombe im englischen Exeter gesprengt und verursachte dabei Schäden an den umliegenden Gebäuden, darunter Studentenwohnheime. Die Universität verlangte Schadenersatz von der Allianz. Der Versicherer wehrte sich gegen die Klage mit Verweis auf die Kriegsausschlussklausel.   

Das Berufungsgericht, Court of Appeal, entschied letzten Donnerstag zugunsten der Allianz, nachdem ein Bombenentschärfungsteam der britischen Armee einen 1.000 kg schweren Sprengkörper zerstört hatte, der 1942 von den Nazis abgeworfen worden war und am Stadtrand von Exeter (Devon) vergraben lag.

Arbeiter hatten die Bombe, die nach dem deutschen Feldherrn Hermann Göring den Spitznamen „Hermann“ trägt, vor zwei Jahren auf einer Baustelle ausgegraben. Die kontrollierte Sprengung löste eine heftige Explosion aus. Bis zu 250 Meter sollen die Splitter geflogen sein. Zahlreiche Gebäude erlitten Bauschäden, Fensterscheiben gingen zu Bruch. Schäden verzeichnete auch die University of Exeter an ihren Studentenwohnheimen.

Nach Angaben des Verteidigungsministeriums sei es nicht möglich gewesen, den Blindgänger zu entschärfen oder an einen anderen Ort zu transportieren. Wegen des geheimen Inhalts wird kein Detailbericht über die Sprengung veröffentlicht.

Die Hochschule machte im Rahmen ihrer Gebäudeversicherung bei der Allianz sowohl den Sachschaden als auch die Kosten für die vorübergehende Unterbringung der Studenten geltend. Der in München ansässige Versicherer weigerte sich jedoch, die Kosten zu übernehmen. Ein Richter des Obersten Gerichtshofs stellte sich Anfang des Jahres auf die Seite des Unternehmens und entschied, dass der Ausschluss für Kriegsschäden gelte, da der Abwurf der Bombe während des Krieges die „unmittelbare Ursache“ für den Schaden gewesen sei. Die Universität hat die Entscheidung angefochten und wies darauf hin, dass der Zweite Weltkrieg 76 Jahre vor dem Schaden endete.

Die Universität argumentierte damit, dass es nicht plausibel sei zu argumentieren, dass der Kriegsausschluss für „lange zurückliegende historische Kriege“ gelten könne, und dass die einzige unmittelbare Ursache für den Schaden die Intervention des Royal Logistic Corps sei. Die Allianz ihrerseits vertrat die Ansicht, dass die Ereignisse seit dem Abwurf der Bombe im Vergleich zum Angriff der Luftwaffe unerheblich seien, zumal die Maßnahmen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes nicht kritisiert wurden.

Im Urteil kam das Gericht zum Ergebnis, dass der Zeitablauf nichts dazu beigetragen habe, die Wirkung der Bombe zu verringern. Sowohl die Kriegshandlung im Jahr 1942 als auch die Detonation der Bombe Jahrzehnte später hätten den Schaden der Universität verursacht. Die Allianz habe zu Recht nicht gezahlt, da eine dieser Ursachen ausdrücklich von der Deckung ausgeschlossen war.

Die Bombe wurde während der sogenannten Baedeker-Angriffe abgeworfen, bei denen die Luftwaffe historische britische Städte angriff. Sie fiel auf Ackerland am Stadtrand von Exeter. Das Studentenwohnheim wurde vor etwa einem Jahrzehnt an dieser Stelle gebaut.

Schon in der ersten Instanz errang die Allianz einen Sieg gegen die Universität. Nun muss die Hochschule selbst für die Kosten aufkommen.

Autor: VW-Redaktion