Sächsische Verbraucherschützer fordern Versicherungspflicht gegen Elementarschäden

Der GDV taxiert die Schäden durch Unwetter "Bernd" auf eine Summe von rund 8,5 Mrd. Euro. Quelle: R+V Versicherung

Die Verbraucherzentrale Sachsen fordert eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden. „Deshalb ist es Zeit, zum Umdenken. Eine faire und bezahlbare Lösung für alle muss her“, fordert Vorstand Andreas Eichhorst mit Blick auf die bevorstehenden Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl.

„Angesichts des fortschreitenden Klimawandels und wiederkehrender Naturkatastrophen werden die politischen Stimmen mitsamt der Argumente, die Versicherungspflicht sei nicht verfassungsgemäß, nicht notwendig, nicht gewollt und nicht bezahlbar, immer leiser“, betont der Verbraucherschützer. Dabei zeige eine Umfrage der Verbraucherzentrale Sachsen ein deutliches Meinungsbild: Eine Mehrheit (59 Prozent) der 1.003 Befragten spricht sich für eine Versicherungspflicht aus und 37 Prozent dagegen. Auch die nach Risiko gestaffelte Prämie zwischen fünf und 50 Euro halten fast drei Viertel der befragten Eigentümer (73 Prozent) für angemessen.

Unterstützung erhalten die Verbraucherschützer dabei von Reimund Schwarze vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung, der auf die flächendeckende Gefahr hinweist, die von Starkregen ausgehe: „Sie wird in Zukunft deutschlandweit zunehmen und es kann jeden treffen.“ Daher brauche man eine Allwetterversicherung – nicht nur gegen Sturm, sondern auch gegen Starkregen.

Auch der Berliner Ökonom Gert G. Wagner betonte jüngst, dass „Unwetterschäden in Deutschland mit einer Elementarschadenversicherung im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung grundsätzlich versicherbar“ seien. Zudem sei eine solche Versicherungspflicht auch „verfassungsrechtlich zulässig“. Das Ifo-Institut betonte hingegen jüngst, dass „eine Versicherungspflicht zwar sinnvoll sein könne, um den Staat aus dem Samariterdilemma zu befreien und die Resilienz gegenüber Naturkatastrophen zu erhöhen“. Allerdings müsse „die Versicherung jedoch richtig konstruiert sein. Benötigt wird eine Versicherungspflicht mit sehr unterschiedlichen Prämien, deren Höhe vom Standort abhängt. Die Versicherungsprämien für einzelne Gebäude muss sich am jeweiligen individuellen Überflutungsrisiko orientieren. Außerdem sollte sie eine Selbstbeteiligung beinhalten, um Anreize zu wahren, bauliche Konstruktionen zu wählen, die Flutschäden möglichst gering halten“.

Autor: VW-Redaktion

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