Gerichtsniederlage: Zurich kann große Betriebsunterbrechungsklage nicht abwenden

Ein kalifornisches Gericht urteilt im BSV-Prozess anders als die US-Justiz in den übrigen Staaten. Quelle: Bild von Christian Drei Kubik auf Pixabay

In den USA sind die Gerichte bei der Betriebsunterbrechung (BSV) eher auf der Seite der Versicherer. Doch diesmal hat sich ein kalifornisches Gericht gegen die Zurich(-Töchter) und weitere Versicherer ausgesprochen und einen großen Fall zugelassen. Der Streitwert ist potenziell dreistellig.

Ein state-court in Kalifornien hat den BSV-Fall des national agierenden Einzelhändlers Ross Stores Inc. (RS)  zugelassen. Die Versicherer – eine „Zurich Insurance Group Ltd.“-Einheit und „other insurers“ – hatten sich vergeblich um Einstellung der Klage bemüht.

Der in Dublin ansässige Kleiderdiscounter hatte eine Klage gegen die  Zurich American Insurance Co. und weitere Versicherer eingereicht. Das Unternehmen ist der Ansicht, dass für die durch die Pandemie und den Lockdown entstehenden Schäden Deckung unter der  „all-risks und cargo policies“ besteht. Die Verklagten haben eine andere Ansicht, der Richter will den Fall vor Gericht klären, meldet business insurance.

Der Einzelhändler betreibt rund  2.000 retail and nonretail-Geschäfte in den USA, alleine die „cargo policy“ würde für bis zu zehn Millionen Dollar pro Filiale zu Buche schlagen, ist in der Klageschrift zu lesen. Doch das ist nur die Spitze des möglichen Schadens:  „Zurich was the primary policy on the property coverage, covering up to $25 million in excess of $500,000, with three excess layers providing an additional $500 million in coverage […].“

Alles hängt am Wording

Im Wesentlichen streiten die Parteien darüber, ob durch Corona ein“ direct physical loss“ gegeben ist.  Das Gericht hat die Klage nun zugelassen und schreibt zur Begründung:  „Die Police deckt alle physischen Verluste oder Beschädigungen des Eigentums. Die (maßgebende) Formulierung enthalte nicht das Wort ‚direkt‘; das Gericht werde über dieses Wort weder ‚implizieren noch  (darüber) schlussfolgern‘. Weiterhin ist der für den Fall wesentliche Begriff ‚contamination exclusion‘, Kontaminationsausschluss, laut Gericht ‚unklar'“.

Um solche und weitere Fragen zu klären, hat das Gericht nun einen Prozess lang Zeit.

Autor: VW-Redaktion