Bundestag verbietet Versicherungsverkauf auf Kaffeefahrten

Plenum im Deutschen Bundestag. Quelle: Bild von clareich auf Pixabay

Der Deutsche Bundestag hat die Regeln für Kaffeefahrten verschärft. So dürfen auf solchen Veranstaltungen Versicherungen, Bausparverträge, Medizinprodukte und Nahrungsergänzungsmittel grundsätzlich nicht mehr verkauft werden. Das Bußgeld bei Verstößen wird von 1.000 Euro auf 10.000 Euro angehoben.

Zudem wurden die Vorschriften für Online-Marktplätze verschärft, um die Angebote für Verbraucher transparenter zu machen, berichtet Spiegel Online. Demnach müssten Vergleichsplattformen im Internet künftig angeben, nach welchen Kriterien sie Waren und Dienstleistungen bewerten. Außerdem dürfen Rankings in Suchergebnissen nicht durch versteckte Werbung oder versteckte Zahlungen beeinflusst werden.

Darüber hinaus hatte das Plenum auch einen Sicherungsfonds für Pauschalreisen beschlossen. Die finanziellen Mittel sollen von den Reiseveranstaltern zur Verfügung gestellt werden. Hintergrund ist die Pleite von Thomas Cook im Jahr 2019.

Nach Angaben der Deutschen Presseagentur (dpa) soll der neue Fonds die Vorauszahlungen der Kunden, den Rücktransport gestrandeter Urlauber und deren Unterbringung bis zum Rücktransport garantieren. Der Sicherungsfonds soll die bisherige Absicherung durch Versicherungen oder Bankbürgschaften ablösen.

Autor: VW-Redaktion

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