Bundestag beschließt Sicherungsfonds für Pauschalreisen

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Der Deutsche Bundestag hat in der Nacht zum Freitag einen Sicherungsfonds für Pauschalreisen beschlossen. Die finanziellen Mittel sollen von den Reiseveranstaltern zur Verfügung gestellt werden. Hintergrund ist die Pleite von Thomas Cook im Jahr 2019.

Nach Angaben der Deutschen Presseagentur (dpa) soll der neue Fonds die Vorauszahlungen der Kunden, den Rücktransport gestrandeter Urlauber und deren Unterbringung bis zum Rücktransport garantieren. Der Sicherungsfonds soll die bisherige Absicherung durch Versicherungen oder Bankbürgschaften ablösen.

Allerdings sind kleinere Reiseunternehmen von der Pflicht ausgenommen, in den Fonds einzuzahlen. Demnach wurde die Umsatzgrenze in den parlamentarischen Beratungen von den ursprünglich vorgesehenen drei Mio. Euro noch auf einen Jahresumsatz von zehn Mio. Euro angehoben.

„Die Versicherer unterstützen die Reform der Reiseinsolvenz-Absicherung. Durch den stufenförmige Aufbau der neuen Insolvenzabsicherung und die Möglichkeit für kleinere Reiseanbieter, sich weiterhin ausschließlich über Versicherungen abzusichern, wird auch künftig eine wichtige Rolle der Versicherungen gewährleistet“, kommentiert GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

„Allerdings hätten wir uns insbesondere eine schnellere Umsetzung schon in diesem Sommer gewünscht. Zudem hätte der Haftungsschnitt an den Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit des Reiseanbieters und nicht an den Zeitpunkt der Reisebuchung durch den Reisenden anknüpfen müssen. Außerdem wäre die Möglichkeit einer Haftungsbegrenzung bei der Absicherung sämtlicher Reiseanbieter mit bis zu zehn Mio. Euro Vorjahresumsatz sinnvoll gewesen, nicht nur für Anbieter mit bis zu drei Mio. Euro Vorjahresumsatz. Hinsichtlich der weiteren Umsetzung ist nun vor allem wichtig, so schnell wie möglich Rechtssicherheit für alle Beteiligten und einen klaren Haftungs- und Regulierungsschnitt zu schaffen. Insbesondere sollte der Fonds tatsächlich zum 1. November 2021 die volle Haftung übernehmen“, führt Asmussen weiter aus.

Nach den Plänen des Bundesjustizministeriums soll der Fonds mit einem Kapital von 750 Mio. Euro ausgestattet werden. Die Summe soll nach den Plänen der Politik für Haftungsschäden ausreichen, die durch die Pleite eines marktführenden und eines weiteren mittelgroßen Reiseveranstalters in Deutschland entstehen könnten.

Autor: VW-Redaktion

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