Bundesverwaltungsgericht: Bafin darf sich auch für Belange der Versicherten einsetzen VWheute Sprint

Bundesverwaltungsgericht. Quelle: Bild von level17-design auf Pixabay
Die Finanzaufsicht Bafin darf neben der gesetzlich vorgegebenen Aufsicht über die Erstversicherer auch für die Belange der Versicherten tätig werden, wenn sie diese gefährdet sieht. Das Bundesverwaltungsgericht hat entsprechende Berufungsurteile aufgehoben und die Rechtsstreitigkeiten an die Vorinstanzen zurückverwiesen.
Dabei handele es sich um eine Rechtspflicht der Versicherer, „die ihr Verhältnis zu den Kunden ausgestaltet und in zahlreichen verbraucherschützenden Vorschriften konkretisiert ist“, teilen die Verwaltungsrichter mit. Gegenstand dieser Aufsicht sei demnach auch die Bearbeitung von Beschwerden der Versicherten durch die Unternehmen. Der Verwaltungsgerichtshof werde nun zu klären haben, ob die Voraussetzungen für die Anforderung eines jährlichen Beschwerdeberichts im Einzelfall jeweils gegeben sind.
Geklagt hatten mehrere österreichische Versicherer, die in Deutschland Erstversicherungen anbieten. Die Bafin ordnete mit der angegriffenen Sammelverfügung an, dass alle zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Erstversicherungsunternehmen jährlich zum 1. März einen Beschwerdebericht einzureichen hätten.
Autor: VW-Redaktion