Bundesverwaltungsgericht: Bafin darf sich auch für Belange der Versicherten einsetzen VWheute Sprint
Die Finanzaufsicht Bafin darf neben der gesetzlich vorgegebenen Aufsicht über die Erstversicherer auch für die Belange der Versicherten tätig werden, wenn sie diese gefährdet sieht. Das Bundesverwaltungsgericht hat entsprechende Berufungsurteile aufgehoben und die Rechtsstreitigkeiten an die Vorinstanzen zurückverwiesen.
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