Österreich: OGH fällt wegweisendes BSV-Urteil

Ecclesia trennt sich in Österreich von Schunck. Quelle: Bild von pepa74 auf Pixabay
Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Österreich hat ein wegweisendes Urteil im Rechtsstreit um die Betriebsschließungsversicherung (BSV) gefällt: So haben die obersten Richter der Alpenrepublik entschieden, dass der Versicherer nur für zwölf Tage des Lockdowns bezahlen muss – und nicht für 30.
Der Versicherer berief sich laut eines Berichts des ORF darauf, dass die BSV auf Basis des Epidemiegesetzes im März 2020 nach den ersten zwölf Tagen aufgehoben worden sei. Danach sei per Verordnung ein Betretungsverbot für Beherbergungsbetriebe in Kraft getreten. Dieses stützte sich auf das Covid-19-Maßnahmengesetz, nicht auf das Epidemiegesetz.
Im konkreten Fall hatte sich der Versicherer geweigert, den coronabedingten Betriebsausfall in vollem Umfang abzudecken. Der OGH sah allerdings laut Bericht sehr wohl einen Unterschied zwischen einer Betriebsschließung gemäß Epidemiegesetz und einem Betretungsverbot als Folge einer Verordnung des Vorarlberger Landeshauptmannes auf Basis des Covid-19-Maßnahmengesetzes.
Autor: VW-Redaktion