Aktuare warnen vor Generationenkonflikt wegen Niedrigzins

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Friedemann Lucius, Vorstandsvorsitzender des Instituts der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. (IVS), warnt angesichts des Zinsverfalls vor einem aufziehenden Generationenkonflikt in der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Daher sollten die bAV-Systeme zukunftsgerecht ausbalanciert werden, um eine dauerhafte Benachteiligung der jüngeren Generationen zu vermeiden.

„Von dem Versorgungsniveau der heutigen Rentnergenerationen werden die Jüngeren nur träumen können: Einerseits wird ihre Versorgungslücke immer größer, andererseits treiben die niedrigen Zinsen den Aufwand für die eigene Vorsorge immer weiter in die Höhe. Gleichzeitig reduzieren viele Arbeitgeber die zusätzlichen betrieblichen Versorgungsleistungen, nicht selten, weil sie die Mittel für die Erfüllung bestehender Altzusagen benötigen“, betont Lucius.

Dabei werde nach Ansicht des Aktuars bei den Beiträgen „ein Maximum an Leistung herausgeholt. Mit der Garantie des Beitragserhalts wird das nicht gelingen; denn dann muss aufgrund der Niedrigzinsen der gesamte Beitrag sicher und ohne nennenswertes Überschusspotenzial angelegt werden, sodass am Ende mit großer Wahrscheinlichkeit tatsächlich nur eine Leistung in Höhe der eingezahlten Beiträge herauskommt.“

Mit Blick auf die erworbenen Besitzstände benötigten die versicherungsförmigen Durchführungswege der bAV mehr Flexibilität im Arbeits- und Aufsichtsrecht, so Lucius weiter. Ein wichtiger Schritt dorthin sei die Möglichkeit, Teilbestände bei regulierten Pensionskassen durch gezielte bestandsbezogene Nachdotierungen der Trägerunternehmen zu sanieren. „Bislang musste die gesamte Pensionskasse gegen die Wand gefahren werden, bevor die Sanierungsklauseln greifen“, betont der IVS-Vorstandschef. Durch die separate Sanierung von notleidenden Teilbeständen könnte das gesamte Kollektiv wirkungsvoll gestärkt und ein Run-off der Pensionskasse verhindert werden.

Autor: VW-Redaktion

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