BGH-Urteil zu Tagegeld: Krankengymnastik ist Teil des Arztbesuchs

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Wie lange wird nach einem Unfall Tagegeld gezahlt? Dieser Frage hat sich der BGH jetzt angenommen und einen Fall in Bayern entschieden. Das Urteil ist für Kunden, Vermittelnde und Versicherer relevant.

Einem Unfallversicherten steht nach einem Unfall Tagegeld bis zum Abschluss der Behandlung und nicht nur bis zum letzten Arztbesuch zu. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, wie der Donaukurier meldet.

Der Kläger hatte bei seinem letzten Arztbesuch zehnmal Krankengymnastik verordnet bekommen. Seine Versicherung wollte für diesen Zeitraum kein Tagegeld bezahlen, was der BGH in einer Urteil rügte. (Az. IV ZR 19/19)

Der Fall

Der Klagende hatte sich im April 2016 den Finger verletzt, im Juni war er beim Arzt, der ihm wegen Problemen noch einmal Krankengymnastik verschrieb. In den Versicherungsbedingungen war zu lesen, dass der Patient „in der Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und in ärztlicher Behandlung“ sein muss, um tagegeldberechtigt zu sein. Das Oberlandesgericht Nürnberg war der Meinung, dass Krankengymnastik keine ärztliche Behandlung sei.

Das sieht der BGH anders. Nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Versicherten wäre die Gymnastik „regelmäßig als Teil der ärztlichen Behandlung angesehen“. Ob mit dem Arzt danach noch einmal ein Kontrolltermin vereinbart sei, spiele keine Rolle.

Der BGH erklärt, dass eine ärztliche Behandlung „regelmäßig die Dauer der von dem Arzt angeordneten Behandlungsmaßnahmen“ umfasst. Der Kläger bekommt also Geld, das OLG Nürnberg muss jetzt klären, ob der Mann an der Krankengymnastik tatsächlich teilgenommen hat.

Autor: VW-Redaktion

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