Spitzenverbände einigen sich auf Fallpauschalenkatalog

Quelle: Bild von Cor Gaasbeek auf Pixabay

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat sich mit dem GKV-Spitzenverband und dem PKV-Verband auf den für 2021 geltenden Fallpauschalenkatalog (DRG-Katalog) verständigt. Dieser gilt seit 2004 als verbindliche Abrechnungsgrundlage für stationäre Leistungen und steuert ein Finanzierungsvolumen von mehr 75 Mrd. Euro.

So einigten sich die Verbände nach eigenen Angaben auf einvernehmliche Lösungen zur Klärung strittiger Fragen zur Ermittlung des Pflegebudgets. Sie enthalten wichtige Klarstellungen, um die Budgetverhandlungen vor Ort von Konfliktpotential zu befreien. Zudem wurdedie Vergütung der Behandlung von Kindern weiter verbessert. So wurden neue unbewertete teilstationäre DRGs für Kinder in den Katalog aufgenommen, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung.

„Auch unter den zusätzlichen Aufgaben der COVID-19-Pandemie ist es gelungen, das DRG-System in gewohnter Weise konstruktiv weiterzuentwickeln“, kommentiert PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther. „Wir begrüßen, dass wir auf Bundesebene diese Klarheit geschaffen haben und vertrauen darauf, dass sich die Budgetverhandlungen dann auch nach diesem Geist der Vereinbarungen richten werden“, betont DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.

„Es ist erfreulich, dass es uns auch in diesem Jahr gelungen ist, bei diesem komplexen Verhandlungsprozess doch noch zu einer Einigung zu kommen. Insbesondere die Klarstellungen zum Pflegebudget sollen bereits die aktuellen Budgetverhandlungen von dem erheblichen Konfliktpotential befreien“, ergänzt Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband.

Link: Die aktuellen Kataloge.

Autor: VW-Redaktion

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