Spitzenverbände einigen sich auf Fallpauschalenkatalog
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat sich mit dem GKV-Spitzenverband und dem PKV-Verband auf den für 2021 geltenden Fallpauschalenkatalog (DRG-Katalog) verständigt. Dieser gilt seit 2004 als verbindliche Abrechnungsgrundlage für stationäre Leistungen und steuert ein Finanzierungsvolumen von mehr 75 Mrd. Euro.
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