Votum-Verband wirft Bundesregierung „erschütternde Naivität oder Unkenntnis“ bei Bafin-Plänen vor

Echt? – Votum Verband kritisiert Pläne der Bundesregierung. Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Wenige Dinge sind so vorhersehbar: Kaum bestätigt die Regierung ihre Absicht zur Ausweitung der Vermittleraufsicht mittels Bafin, folgt prompt der wütende Widerspruch der betroffenen Verbände. Die Regierung ziehe nicht die richtigen Lehren aus dem Wirecard-Skandal, schimpft der Votum-Verband. Vorhang auf für eine weitere Runde „Aktion & Reaktion“ im Streit um die gewerblichen Finanzanlagevermittler und Honorar-Finanzanlageberater.

Trotz des Wirecard-Skandals will die Koalition weiter die Macht der Bafin stärken. Vorausgegangen war eine Anfrage des Linken-Abgeordneten Stefan Liebich zu den Plänen der Bundesregierung über die Vermittleraufsicht. Der Votum Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen ist, gelinde ausgedrückt, nicht der Ansicht, dass der Plan der Politik zielführend ist.

Die Antwort der Bundesregierung auf die genannte Anfrage zeige, dass die Regierung aus dem Wirecard Skandal „weiterhin nicht die richtigen Lehren gezogen hat“. Sie ignoriere Markt- und Konzentrationsauswirkungen, die eine Verlagerung der Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler auf die Bafin mit sich bringt, und das „trotz entgegenstehender Einschätzungen seitens der Bafin“.

Weiterhin kritisiert der Verband, dass die Regierung laut ihrer Antwort auf die Anfrage Liebichs erklärte, sie sehe „keine Anzeichen“ dafür, dass es zu einem „schnellen Rückgang der derzeitig gut 37.0000 Erlaubnisinhaber“ kommen wird.

Der Votum Verband kritisiert mit Verweis auf ein Zitat der „Bafin- Exekutivdirektorin“ Elisabeth Roegele, dass selbst die Bafin „davon ausgehe“, dass wenigstens die Hälfte der derzeitigen selbständigen Berufsträger ihre „eigenständige Erlaubnis aufgeben“ und unter das Dach einer Vertriebsgesellschaft schlüpfen werden. Entweder habe die Bundesregierung dies bisher nicht wahrgenommen, oder sie „versteht ihr eigenes Gesetz nicht“, denn diejenigen Finanzanlagenvermittler, die einer Vertriebsgesellschaft angehören, sind nach der Konzeption des Gesetzes tatsächlich keine eigenständigen Erlaubnisinhaber, sondern bedürfen dieser gerade nicht. Entgegen der Darlegung der Bundesregierung kommt es damit „zu einer Konzentration in diesem Marktsegment“.

Arglos und unwissend?

Von „erschütternder Naivität oder aber Unkenntnis“ zeuge, dass die Bundesregierung die Aufrechterhaltung ihrer Pläne weiterhin mit einer Stärkung der Geldwäscheaufsicht begründet. Wirecard ist „ein Exempel dafür“, dass eine Geldwäscheaufsicht auf Länderebene im Fall derartig international tätiger Finanz- und Zahlungsdienstleister der „völlig fehlerhafte Ansatz“ ist. Es könne „nicht ernst gemeint sein“, dass nunmehr behauptet wird, man kann den Geldwäscheaktivitäten international tätiger Zahlungsabwickler damit begegnen, dass man Mitarbeiterstellen auf der Ebene von Landesbezirksregierungen schafft.

Hier muss es eine „schlagkräftige Aufsicht bei einer zentralen Behörde“ geben. Gerade für solche Aufgaben sei die Bafin prädestiniert, nicht jedoch für Aufsichtsaktivitäten gegenüber regional in Deutschland tätigen Finanzanlagevermittlern.

Autor: VW-Redaktion

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