Deadline 31. Dezember: GNVW und BDVM warnen vor den Folgen einer Nicht-Verlängerung des Schutzschirmes in der Kreditversicherung
Mit dem im April 2020 vereinbarten Schutzschirm für die Kreditversicherer sollte die Absicherung von Warenkrediten stabilisiert und ein Fortbestehen von Geschäftsbeziehungen ermöglicht werden. In rund drei Monaten läuft der Schutzschirm allerdings aus. Der Gesamtverband der versicherungsnehmenden Wirtschaft und der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler (BDVM) warnen vor den Folgen einer Nicht-Verlängerung des Schutzschirmes. In den Verhandlungen wird es um das Volumen des Schutzschirms, aber auch die Höhe der abzuführenden Versicherungsprämien gehen.
Demnach könnte eine Beendigung des Schutzschirmes zum 31.12.2020 die bislang erzielten positiven Effekte zunichtemachen. Die Stabilität der Lieferantenkredite sei ein wesentlicher Baustein zur Stabilisierung der deutschen Wirtschaft.
Die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes und die partielle Aussetzung der Insolvenzantragspflicht könnten laut GVNW und BDVM dazu führen, dass ein signifikantes Insolvenzausfallrisiko in das Kalenderjahr 2021 verschoben werde und damit die Wirkung des Schutzschirms aushöhlt.
Zeitlicher Verzug des Insolvenzrisikopotenzials
Der Bund wird im Rahmen des Rettungsschirms mit hoher Wahrscheinlichkeit bis zum Jahresende nicht durch die deutschen Kreditversicherer in Anspruch genommen werden, da diverse Corona-Schutzmaßnahmen bislang den Umfang der Insolvenzen auf ein historisches Tief gedrückt haben. Aus Sicht der Versicherer ist mit einem zeitlichen Verzug des Insolvenzrisikopotenzials zu rechnen, das sich 2021 materialisieren könnte.
Die Kreditversicherer ihrerseits bereiten sich aktuell mit unterschiedlichen Strategien auf die Phase nach dem Auslaufen des Schutzschirms vor. So befristen laut GVNW und BDVM einige aktuell signifikante Teile der zugesicherten Kreditlimite für ihre deutschen Versicherungsnehmer für bestimmte Bonitätsstufen lediglich bis zum Jahresende. Andere kündigen auf informeller Basis für das Jahr 2021 bereits signifikante Prämienerhöhungen an, die die betroffenen Unternehmen in einem wirtschaftlich bereits schwierigen Umfeld zusätzlich belasten würden.
Der Schutzschirm solle erst dann beendet werden, wenn die Wirtschaft wieder angelaufen und Konjunkturmaßnahmen ausgelaufen seien und verlässliche Insolvenzprognosen vorliegen.
Im August sprach Jochen Böhm, Mitglied der Geschäftsleitung Nordeuropa beim Kreditversicherer Coface, gegenüber Bloomberg davon, dass sich Versicherer und Bund bis September an einen Tisch setzen wollen und darüber sprechen, wie es über das Jahresende hinaus weitergeht.
Auf der Tagesordnung sollten dabei neben dem Volumen des Schutzschirms auch die Höhe der abzuführenden Versicherungsprämien diskutiert werden. Um die Folgen der Corona-Krise zu begrenzen, verständigten sich die Bundesregierung und die deutschen Kreditversicherer im April 2020 auf einen weitreichenden Schutzschirm, wobei der Bund für das Jahr 2020 eine Garantie für Entschädigungszahlungen der Kreditversicherer von bis zu 30 Mrd. Euro übernimmt. Die Kreditversicherer übernehmen im Gegenzug Verluste von bis zu 500 Mio. Euro, überlassen 65 Prozent des Prämienaufkommens dem Bund und tragen Ausfallrisiken, die über die Bundesgarantie hinausgehen.
Nach Böhms damaligen Angaben erwies sich nicht nur der Verzicht auf einen Großteil der Prämieneinnahmen als Belastung für die Kreditversicherer. Auch „die befürchteten extremen Schäden, die der Schirm absichert“, seien noch nicht eingetreten. Ein weiteres Problem für die Kreditversicherer sei zudem die zeitweise Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in Deutschland.
Autor: VW-Redaktion