32 Bafin-Beschäftigte haben Anfang 2019 Privatgeschäfte mit Wirecard getätigt
Der grüne Finanzpolitiker Danyal Bayaz sorgt sich um mögliche Interessenkonflikte von Mitarbeitern der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) und den Vorgängen um die Insolvenz der Wirecard AG. Auf eine entsprechende schriftliche Frage an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) erklärte die Parlamentarische Staatssekretärin Sarah Ryglewski (SPD), von Beginn des Jahres 2019 an bis zum 18. April 2019 seien 78 BaFin-Mitarbeitergeschäfte mit Wirecard-Bezug angezeigt worden. Involviert seine 32 Beschäftigte gewesen. Bayaz sagte gestern gegenüber VW-heute, die Antwort hinterlasse einen „faden Beigeschmack“.
Die Staatsekretärin versicherte aber zugleich, dass alle Bafin-Beschäftigten dem „Insiderverbot der EU-Marktmissbrauchsverordnung (Artikel 14 MAR)“ unterliegen würden. Solche Geschäfte wären strafbar und mit einem hohen Strafmaß versehen. Bislang seien auch keine Verstöße der BaFin-Beschäftigten gegen das Verbot nach Artikel 14 MAR festgestellt worden. Die Bafin selbst besitze ein von der Europäischen Zentralbank (EUB) überprüftes ausdifferenziertes Kontrollverfahren für private Finanzgeschäfte
Niederlande als Vorbild
Bayaz hatte vom Ministerium wissen wollen, wie viele der 2019 angezeigten privaten Finanzgeschäfte mit Bezug zur Wirecard AG der Beschäftigten der Bafin im Zeitraum 18. Februar bis 18. April und wie viele dieser Geschäfte vor dem 18.Februar stattgefunden hätten. Nach der sehr detaillierten Auflistung des Ministeriums gab es im Zeitraum 1. Januar bis 17. Februar in zehn Abteilungen der BaFin 38 private Wirecard-Aktiengeschäfte. Im selben Zeitraum wurden aus fünf Abteilungen 13 derivative Finanzinstrumente mit Wirecard-Bezug angezeigt. Im zweiten abgefragten Zeitraum gab es acht Abteilungen in denen insgesamt 27 private Aktiengeschäfte mit Wirecard-Bezug angezeigt worden seien.
Bayaz sagte, bei der Finanzaufsicht müsse bereits der bloße Eindruck eines Interessenkonflikts jederzeit ausgeschlossen sein. Die laufende Prüfung der Compliance-Regelung für die BaFin könne nur zu einem Ergebnis führen: „Der Handel von Finanzinstrumenten beaufsichtigter Unternehmen durch Beschäftigte muss weitestgehend ausgeschlossen sein.“ Die strengeren Regelungen der EZB oder der niederländischen Finanzaufsicht würden zeigen, wie es besser gehen könne.
Autor: Manfred Brüss