Kurioser Versicherungsfall: Wenn ein 91-jähriger gegen eine Scheibe im Bushäuschen kracht

Bushäuschen (Symbolbild). Bild von hedwig_de_beer auf Pixabay

Wie das Leben so spielt – ein damals 91-jähriger läuft gegen eine nicht markierte Glasscheibe  an einer Bushaltestelle und verletzt sich schwer. Wer kommt für den Schaden auf, wer für die Folgen und muss eine Glasscheibe baulich hervorgehoben werden? Ein kurioser Versicherungsfall.

Im August des Vorjahres wollte der rüstige Betroffene mit dem Bus aus Rammersweier in die Offenburger Oststadt fahren. An der Haltestelle „Schellenberggasse“ warf er einen Blick auf den Plan und wollte dann auf der Bank im Wartebereich der Haltestelle Platz nehmen, meldet Baden Online. „Er wandte sich nach links und prallte unverhofft gegen die Seitenscheibe, die er nicht wahrgenommen hatte“, erklärt sein Neffe Michael Litterst. Die Scheibe war zum Zeitpunkt des Unfalls blank, keine Aufkleber oder ähnliches markierten das Glas.

Schwere Folgen

Der damals 91-jährige erlitt eine Oberschenkelhalsfraktur, Therapie und Reha zogen sich monatelang hin. Im Krankenhaus bemerkten die Ärzte zudem einen Schlaganfall. Ob dieser vom Unfall herrührte oder nicht, darüber streiten sich die Versicherung der Stadt und Herr Litterst. Das Überleben des Senioren sei in der Anfangszeit der Behandlung „alles andere als sicher“ gewesen. Die Versicherung bot einen vierstelligen Betrag als Entschädigung, doch „wir haben allein für die Auflösung der Wohnung im vierten Stock 4000 Euro bezahlt“, erklärt der erboste Neffe. Ein neues Angebot habe er bisher nicht erhalten.

Offenbar streiten Stadt, Versicherung und das für das Bushäuschen zuständige Unternehmen um die Verantwortlichkeit. Mittlerweile hat Litterst Anzeige erstattet, um die Schuldfrage zu klären. Der Stadt wirft er vor, dass sie kein Fingerspitzengefühl habe: „Da fehlt es irgendwo am Zwischenmenschlichen.“

Die Staatsanwaltschaft wird kaum für mehr Gefühl sorgen, aber vielleicht für ein Urteil, die Ermittlungen sollen Ende kommender Woche abgeschlossen sein.

Autor: VW-Redaktion

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