Bundeskabinett plant digitale Rentenübersicht

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Die Deutschen sollen zukünftig im Internet eine Übersicht über ihre persönlichen Renteninformationen bekommen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzesentwurf, wonach sich die Versicherten über ein Internetportal über den Stand ihrer gesetzlichen, privaten und betrieblichen Rente informieren können.

Bislang haben die jeweiligen Rententräger gesondert über die Zwischenstände informieren. Das Ziel der Digitalen Rentenübersicht formuliert der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, folgendermaßen: „Wir wollen den Kenntnisstand der Bürgerinnen und Bürger über ihre eigene Altersvorsorge verbessern. Denn nur wer Bescheid weiß, kann gut vorsorgen. Mit der digitalen Rentenübersicht kann künftig jeder auf einen Blick sehen, wie es um die eigene Absicherung im Alter steht. Die Ansprüche aus gesetzlicher, privater und betrieblicher Vorsorge werden dann einfach und auch für Laien nachvollziehbar auf einem Online-Portal abrufbar sein.“

Zur Umsetzung wird bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eine ‚Zentrale Stelle für die Digitale Rentenversicherung‘ geschaffen werden. Die Träger der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Alterssicherung sowie Experten für Verbraucherschutz sind eingebunden, um das Projekt zusammen mit dem Bundesministerium der Finanzen weiter voranzutreiben. In einem ersten Schritt wird die digitale Rentenübersicht als Modellprojekt gestartet, allgemein verfügbar soll sie ab 2023 sein.

Zum Kabinettsbeschluss zur Einführung einer digitalen Rentenübersicht erklärt Jörg Asmussen, Geschäftsführer beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft: „Wir begrüßen den Beschluss. Die Versicherungswirtschaft hat sich seit Jahren für die Renteninfo bzw. digitale Rentenübersicht eingesetzt und darauf hingewiesen, dass es dafür breiten politischen Rückhalt, gesetzliche Grundlagen und Klarheit über die Finanzierung braucht. Diese Grundlagen schafft das Gesetz jetzt endlich.“

Allerdings mahnt er auch mit Blick auf die technische Umsetzung, bei der die Kosten erfahrungsmäß für alle Beteiligten schnell explodieren können: „Es liegt ein herausforderndes IT-Projekt vor der neuen Zentralen Stelle für Digitale Rentenübersicht bei der DRV Bund. Sie muss die Vielzahl an Einrichtungen zusammenbringen, die Altersvorsorge durchführen. Jetzt muss alles getan werden, um schnelle und pragmatische Lösungen zu finden, die auch für die sich anbindenden Vorsorgeeinrichtungen tragbar sind.“

In der sehr knapp bemessenen Frist zur Stellungnahme zum Referentenentwurf hatten zum Beispiel der GDV und die aba inbesondere auch technische Fragen adressiert. Denn hier liegen die großen Herausforderungen bei der Umsetzung. Leider wurde das inhaltlich im Regierungsentwurf nicht aufgegriffen.

Und es stimmt wenig hoffnungsfroh, wenn es in der Gesetzesbegründung zur technischen Umsetzung weiterhin heißt: „Die technische Ausgestaltung betrifft die Vorsorgeeinrichtungen ebenfalls direkt, ist aber zugleich erheblich durch die vorhandene technische Architektur bei der Deutschen Rentenversicherung Bund vorgegeben, die zur Kostenersparnis möglichst weitgehend genutzt werden soll.“ Bei den Entscheidungen soll die neue Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht sich zwar mit dem Steuerungsgremium, in dem auch Vertreter der Vorsorgeeinrichtungen sitzen, ins Benehmen setzen, aber letztlich entscheidet die Zentrale Stelle über die Technik.

Wie gut das geht, hat ja schon die vorhandene Zentrale Stelle (ZfA) für Riesterzulagen gezeigt. Auch bei den berechtigten Hinweisen der Verbände zum Einsatz der Steuer-ID, die zentral ist für das künftige Portal, ging das Ministerium nicht auf die Praxis ein. Da ist die erste Sollbruchstelle für die Nutzung schon gegeben.

Eine andere – noch zu entscheidende – Frage wird sein, wie einfach für den Nutzenden die sogenannte Authentifizierung sein wird. Die Einfachheit wird letztlich über die Nutzung der neuen Rentenübersicht entscheiden. Da wird sich die neue Zentrale Stelle hoffentlich für bessere Wege entscheiden als das Verfahren, das die DRV heute für die Nutzung ihrer online-Dienste einsetzt: Dort setzt die DRV auf den elektronischen Personalausweis, der kaum verbreitet ist, und es muss zusätzlich eine App installiert werden – da sind im Vergleich zum online-Einkauf bei Amazon die Hürden für den normalen Nutzenden zu hoch. 

Es ist kein Zufall, dass im Neun-Punkte-Plan für ein digitales Deutschland des Beauftragten der Bundesregierung vom Juli 2020 als Nummer drei die Etablierung der elektronischen Identität (Authentifizierung) ausdrücklich als wichtiges Handlungsfeld adressiert wird. Genau da hapert es.

Oder grätschen am Ende, wie gerade bei der elektronischen Patientenakte geschehen, die Datenschutzbeauftragten dazwischen und stoppen auch diesen wichtigen Ansatz zur Digitalisierung? Dann würde sich Deutschland noch weiter von den digitalen Standards entfernen, die mittlerweile in modernen Staaten Normalität sind.

Zustimmung gibt es auch vom Beratungsunternehmen Aon: „Dass der erst vor kurzem vorgelegte Referentenentwurf zügig vom Kabinett verabschiedet wurde, zeigt deutlich, welchen Stellenwert das Projekt hat. Transparenz in der Altersversorgung ist wichtiger denn je. Wir sind stolz darauf, dass wir mit unserem Gutachten, einen Beitrag dazu leisten konnten“, konstatiert André Geilenkothen. Aon hatte in einem Gutachten gemeinsam mit der Universität Ulm die Grundzüge dieser Lösung entworfen.

Autor: VW-Redaktion

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