Ampelkoalition plant Versicherungspflicht für Energieanbieter

Die Strompreise sind in den vergangenen zwölf Monaten laut Vergleichsportal Verivox um 40 Prozent angestiegen (Quelle: Geralt/Pixabay)

Die Insolvenzserie bei Strom- und Gasanbietern hält an: Mit dem Kieler Unternehmen Enqu hat jetzt der nächste Versorger die Reißleine gezogen. Mit einer Versicherung sollen sich Verbraucher gegen eine mögliche Pleite in Zukunft schützen. Im Gespräch sind laut der Ampelkoalition klassische Policen oder ein Branchenfonds.

Die günstigen Stromanbieter kaufen kurzfristig Energie am Markt ein, haben mit ihren Kunden aber langfristige Lieferverträge mit Preisgarantien. Bei rasanten Preissprüngen geht ihre Kalkulation nicht mehr auf. So haben seit Oktober 2021 die Unternehmen Smiling Green Energy, Otima Energie AG, Lition, Fulminant Energie, Dreischtrom und die Neckermann Strom AG, Enyway und Kehag Energiehandel sich vom Markt verabschiedet und kündigen ihren Kunden die Verträge.

Was kann die Politik tun? Diskutiert wird, dass die Aufkündigung von Gas- oder Stromlieferungen künftig mehrere Monate vorher angekündigt werden muss. „Es gibt Handlungsbedarf“, sagte Oliver Krischer (Grüne), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium. „Wir wollen deshalb die Hürden für Liefereinstellungen erhöhen und das Instrument der Grund- und Ersatzversorgung auf neue Füße stellen.“ Das Ministerium werde außerdem Vorschläge machen, wie die unseriösen Wettbewerber von der Bundesnetzagentur besser herausgefiltert werden.

Die FDP schlägt eine Versicherungspflicht vor: „Alle Energieanbieter sollen ihre eingegangenen Verpflichtungen gegenüber Kunden verbindlich absichern müssen, etwa über einen Branchenfonds oder über Versicherungsverträge“, sagte Michael Kruse, energiepolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, dem Handelsblatt. „Im Fall von Insolvenzen oder Lieferproblemen können sich so alle Kunden darauf verlassen, dass ihre Energieverträge zu den vereinbarten Konditionen erfüllt werden und keine plötzlichen Preissprünge drohen“, ergänzte er. Wenn der Stromanbieter in die Insolvenz rutscht, dann sollen Kunden die Differenz zum bisherigen Vertrag über dessen Laufzeit durch die Versicherung oder von einem Branchenfonds erstattet bekommen, solange sie keinen anderen, günstigeren Anbieter finden.

Ebenfalls im Gespräch ist derzeit eine gesetzliche Regelung dafür, Steuersenkungen und Abgaben in voller Höhe an die Endverbraucher weiterzugeben. Des Weiteren soll die Auffanggarantie der Grundversorger nun ebenfalls für gewerbliche Kunden beschlossen werden. Somit müssen auch Unternehmen im Falle eines Anbieterausfalls nicht selbst nach einem neuen Strom- und Gasanbieter schauen.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck Grüne hatte kürzlich einen Reformvorschlag für den Energiemarkt angekündigt. „Der Zusammenbruch mancher Discounter am Strom- und Gasmarkt und die damit verbundene Überführung vieler Kundinnen und Kunden in die Grundversorgung sind eine enorme soziale Härte“ sagte Habeck.

Autor: VW-Redaktion

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