Lange überfällig: Regierung begleicht erste Entschädigungsforderungen an Thomas-Cook-Urlauber

Quelle: Hans / Pixabay
Viele VWheute-Leser haben sich über die Kommentar-Funktion beschwert, dass sie immer noch auf das Geld von der Bundesregierung warten. Am 6. Mai wurde das Anmeldeportal für Thomas Cook-Ausgleichszahlungen freigeschaltet. Ende Juni haben sich fast 57.000 betroffene Pauschalreisende registriert. „Die ersten Auszahlungen würden unmittelbar bevorstehen“, heißt von der Regierung. Bei der Zurich dauerte die Abwicklung schneller.
Die bisher angemeldeten Entschädigungsforderungen belaufen sich nach Angaben des Bundesverbraucherministeriums auf etwa 76 Mio. Euro. Insgesamt geht die Bundesregierung von rund 200.000 betroffenen Pauschalreisebuchungen aus, für die eine Anmeldung über das Portal erfolgen könne. Die Regierung rechnet mit einem maximalen Forderungsvolumen von 225,25 Mio. Euro.
Der FDP-Politiker Roman Müller-Böhm bezeichnete den Schritt als überfällig und warf gleichzeitig der Bundesregierung vor, über Jahre die Haftungsregeln für Versicherer beim Zahlungsausfall eines Pauschalreise-Anbieters nicht an die Zeit des 21. Jahrhunderts angepasst zu haben.
Am 11. Dezember 2019 hatte die Bundesregierung entschieden, den von der Thomas Cook-Insolvenz betroffenen Pauschalreisenden den Differenzbetrag zwischen ihren Zahlungen und dem, was sie aufgrund ihres Sicherungsscheins von der Zurich-Versicherung oder von dritter Seite erhalten haben, auszugleichen.
„Zurich hat die Rückführung vorbildlich gelöst“
Die Zurich hat bereits Ende Januar die ersten 60.000 Urlauber des insolventen Reiseveranstalters Thomas Cook ausgezahlt. Die Zurich selbst beziffert die Summe aller Forderungen auf insgesamt 287,4 Mio. Euro. Allerdings erstattet der Versichere den betroffenen Kunden nur etwa ein Sechstel des Reisepreises. Von der Gesamt-Haftungssumme von 110 Mio. Euro mussten bereits 59,6 Mio. Euro für die Rückführungen aufgewendet werden.
Zum Zeitpunkt der Insolvenz waren weltweit bis zu 600.000 Urlauber mit Thomas Cook unterwegs, unter ihnen etwa 140.000 Deutsche. Wie schwierig das Aufsammeln der gestrandeten 140.000 Urlauber war, lässt Zurich-Sprecher Bernd Engelien durchblicken: „Einmal hat ein Vorstand nachts mit einem Piloten im Cockpit telefoniert, der die Passagiere wieder aus dem Flugzeug schicken wollte, wenn er keine Kostenzusage erhält.“ Der ständige Kontakt mit dem Krisenstab des Auswärtigen Amtes war bei der Zurich bald ebenso normal wie das interne Suchen nach Mitarbeitern mit spezifischen Fremdsprachenkenntnissen, um die eine oder andere Kommunikationsbarriere aus dem Weg zu räumen. Zum Lernprozess des Versicherers gehörte auch, dass der gecharterte Flieger bei exotischen Urlaubszielen oft die beste und sicherste Möglichkeit der Rückkehr ist.
Obwohl so mancher Arbeitstag sich bis in die Nacht hineinzog, hat der Versicherer die versprengten Urlauber alle sicher und heil nach Hause gebracht, wie Gerd Billen, Staatssekretär des BMJV, erklärt: „Die Zurich hat die Rückführung vorbildlich gelöst.“
Autor: VW-Redaktion
Wir hatten die Reise , anlässlich unserer goldenen Hochzeit ,gebucht.Es sollte nach Gran Canaria gehen.
Leider hatten wir nichts davon.
Unser Geld ist weg .nur eine minimale Auszahlung von Kaera. Ca529.03 Euro. Der restliche Betrag ca.2780 Euro sollte vom Bund gezahlt werden.wir haben alle erforderlichen Unterlagen eingereicht,aber bis jetzt herrscht totale Funkstille.
Keine Bestätigung,
Willkommen im Club. Ich wurde an einen nicht erreichbaren Schweizer Anwalt verwiesen und habe bis heute außer einem Formschreiben keinen Pfennig Geld gesehen! Absolute Frechheit. Es sollten ALLE bis Juni 2020 alle Ihre Kosten erstattet haben, hieß es so vollmundig im letzten Jahr von der Seiten der Politik. Super – wie immer – nix passiert! Wenigstens darauf ist Verlaß in Deutschland.
Also seitens BMJV versprochene schnelle und möglichst unbürokratische Lösung sehe ich da nicht, ganz im Gegenteil. Wer es noch nicht eingereicht hat: Das ist alles andere als lustig! Das BMJV verlagt 1) Das ausfüllen eines ca. 20-25-Seitigen Abtretungs-Formulares mit Unteschriften aller Reisenden bzw. deren ges. Vertreter 2) Nachweise über die Buchung 3) Nachweise aller geleisteten Zahlungen und Rückzahlungen 4) Vollmacht zur Bankauskunft 5) SEPA-Mandat für das Konto, falls sie zu viel überweisen.
OK, zugegeben die Banksachen und Unterschriften sind in den- in meinem Fall 21- Seiten mit drin. Echt jetzt? Unbürokratisch? Alle diese Informationen liegen der Zurich und dem Inso-Verwalter doch schon längst vor! Und außerdem: DAS fällt denen nach fast einem Jahr ein? Ich bezweifel sehr stark, das jeder der Betroffenen noch jeden benötigten Fetzen Papier hat, oder weiß wie man den „digitalisiert“.
Immerhin geht alles online…, naja fast. Alles drucken, unterschreiben, scannen, hochladen ist nicht wirklich „online“, man hat sich lediglich das Versenden per Post gespart.
Bodenlose Frechheit ist das.