Verändernde Bedingungen: Kann der Versicherer die Informationspflicht auf den Makler abwälzen?

Quelle: Bild von Arek Socha auf Pixabay

Ein wegweisendes Urteil für alle Makler. Wer muss den Kunden über veränderte Versicherungsbedingungen informieren, besonders, wenn diese zu einer Verschlechterung für den Kunden führen? Ein Urteil klärt die Frage.

In dem Fall spielen ein Tresor, zwei Versicherer, Kunde und Makler die Hauptrollen. Doch im Kern geht es um die Frage, wer den Kunden über Änderungen von Bedingungen informieren muss, berichtet Procontra.

Bei einem Einbruch im März 2017 wurden dem Geschädigten Wertgegenstände aus einem Tresor entwendet, der Versicherer war die Albingia, die im Jahr 2000 von der Axa übernommen worden ist. Der Geldschrank war nicht vom Sicherheitsinstitut VDS anerkannt, was beim alten Anbieter der Hausratversicherung nicht ins Gewicht fiel, bei den Bedingungen der Axa aber sehr wohl wichtig war.

Kein VDS, kein Geld?

Der fehlende VDS- Stempel veränderte die Höhe der versicherten Summe, das Gericht musste klären. Es kam die Frage auf, ob Makler oder Versicherer den Kunden über die Änderung hätten informieren müssen. Der Anwalt des Kunden argumentierte im Wesentlichen, dass er nicht korrekt informiert wurde und daher die alten Versicherungsbedingungen noch in Kraft seien.

Das Gericht folgte dieser Einschätzung, sowohl der Einbruch selbst wie auch die Schadenaufstellung wurden anerkannt, insgesamt ein sechsstelligen Betrag. Der Hinweis auf die Informationspflicht des Maklers wurde vom Gericht verneint, die Hinweispflicht trage der Versicherer selbst.

Der Anwalt Stephan Michaelis erklärt, es sei eine Entscheidung von „erheblicher praktischer Bedeutung“, da die Makler zurzeit „angesichts der Leistungsverweigerungen vieler Versicherer besonders oft unter Druck gesetzt“ würden.

Autor: VW-Redaktion

Ein Kommentar

  • Das wäre ja noch schöner, wenn hier die Makler wieder einmal angreifbar wären! Wer die Bedingungen stellt, muß auch darüber informieren! Vertragspartner der Versicherung ist schließlich der Kunde.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

drei × 4 =