Digitale Rentenübersicht: Gesetz kommt noch 2020

Csaba Nagy auf Pixabay

Schon Ende 2019 sollte eigentlich das Gesetz für die säulenübergreifende Renteninformation, die Bürgerinnen und Bürgern einen Überblick über ihre Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der privaten und betrieblichen Altersversorgung ermöglichen soll, verabschiedet werden. Vorbild dafür sind z.B. skandinavische Länder.

Nun kommen Signale aus dem Bundesarbeitsministerium (BMAS), dass im Juli 2020 mit dem Gesetzesentwurf zu rechnen ist.

Hier die bisher bekannten Eckpunkte:

  1. Die neue Rentenplattform soll wohl „Digitale Rentenübersicht“ heißen.
  2. Die Plattform soll bei der DRV Bund als „Zentrale Stelle für die digitale Rentenübersicht (ZfDR)“ angesiedelt werden.
  3. Ziel ist das Sammeln und Zusammenführen von Daten aus – schon bestehenden – Standmitteilungen. Dem Vernehmen nach sollen Beamtenversorgung, berufsständische Versorgungen und Direktzusagen in der bAV, da es dort keine Standmitteilungen gibt, außen vorbleiben.
  4. Als zentrale Identifikationsnummer ist die Steuer-Ident-Nummer im Gespräch. Für das Einloggen könnte der Personalausweis die Grundlage sein.
  5. Es soll ein Steuerungsgremium mit den Stakeholdern aufgrund einer Verordnung geben. Dabei wird die zentral die Rolle der DRV vs. der anderen Stakeholdern, also z.B. Versicherungen, Pensionskassen usw. sein.
  6. Über die Finanzierung wurde noch nichts bekannt.

Der Fahrplan für den Aufbau der digitalen Rentenübersicht ist ehrgeizig:

  • Verabschiedung des Gesetzes noch im Jahr 2020,
  • Drei Monate Aufbau ZfDR (Start Januar 2021),
  • 18 Monate Erarbeitung Feinkonzept,
  • zwölf Monate mit einer ersten Betriebsphase mit freiwilligen Unternehmen (ab Oktober 2022),
  • anschließend Erlass der Verordnung für die wahrscheinlich gestaffelte Pflichtteilnahme (Ende 2023/Anfang 2024).

Fazit: Es kommen – in der Krisenzeit – weitere Belastungen auf die Branche zu. Wie pragmatisch und kostengünstig die Umsetzung erfolgen kann, hängt auch von dem Steuerungsgremium ab. In diesem Gremium sollen die Stakeholder, also insbes die Lieferanten der Informationen, wie z.B. die Versicherer vertreten sein. Dominiert hier die Behördenseite zeigt ein Blick auf die Riesterverwaltung der ZfA, die auch bei der DRV angesiedelt ist, wie umständlich, aufwändig und unflexibel geht. Das sollte für die Politik ein deutliches Warnzeichen sein.

Für die Verbreitung und den Vertrieb der betrieblichen Altersvorsorge ist die digitale Rentenübersicht voraussichtlich ein wichtiges Instrument für die künftige bedarfsgerechte Beratung. Voraussetzung dafür ist, dass das Einloggen und die graphische Aufbereitung wirklich einfach und gut gemacht sind.

Autor: VW-Redaktion

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