Rundholzkartell scheitert mit Schadenersatzklage gegen Baden-Württemberg

36 Sägewerke sind mit einer Schadenersatzklage in dreistelliger Millionenhöhe gegen Baden-Württemberg gescheitert. Quelle: Bild von Jerzy Górecki auf Pixabay

36 Sägewerke sind mit einer Schadenersatzklage in dreistelliger Millionenhöhe gegen das Land Baden-Württemberg gescheitert. Die Unternehmen warfen dem Land vor, dass sie von 1978 bis September 2016 zu viel Geld für Rundholz bezahlen mussten. Dadurch sei ihnen ein Schaden in Millionenhöhe entstanden.

Laut einem Bericht des Südwestrundfunk (SWR) hatte eine Ausgleichsgesellschaft – welche die 36 Sägewerke vertritt – einen Schadenersatz in Höhe von rund 416 Mio. Euro plus Zinsen (zusammen rund 450 Mio. Euro) gefordert. Baden-Württemberg hatte das Holz aus dem Staatswald sowie aus kommunalen und privaten Wäldern demnach jahrzehntelang zentral vermarktet. Allerdings hatte das Bundeskartellamt diese Praxis im Jahr 2015 gestoppt. Demnach sei ein gebündelter Verkauf eine marktbeherrschende Position, die gegen das Kartellrecht verstoße.

Das Landgericht Stuttgart wies die Klage der Sägewerke allerdings als unzulässig zurück, weil diese sich eines sogenannten „Sammelklage-Inkassos“ bedienten, was im Kartellrecht unzulässig sei. Der springende Punkt: Hinter der GmbH steht ein US-Prozessfinanzierer, welcher sich zunächst die Kostenerstattungen in dreifacher Höhe gesichert hätte. Mit ähnlichen Prozessen fordert die Gesellschaft derzeit auch in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen Schadenersatz von den jeweiligen Landesregierungen.

Autor: VW-Redaktion

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

eins × fünf =