Haftungsgefahr für Vermittler wegen coronabedrohter Unternehmen

Warnung für Vermittler. Bild von Clker-Free-Vector-Images auf Pixabay

Den Unternehmen droht Gefahr von allen Seiten. Die Allianz Global Corporate & Specialty (AGCS) warnt vor unterbrochene Lieferketten, die den Transport von Frachtgütern weltweit gefährden, während  der Konzeptentwickler Concept IF Gruppe die Gefahr durch fehlende Ersatzteile und nicht eingehalten Prüfungsintervalle anmahnt. Damit der Vermittler nicht in die Haftung rutscht, gibt es Lösungen.

Kürzlich haben die Bundesregierung und Kreditversicherern gemeinsam eine Lösung für die Absicherung für den Warenverkehr geeinigt, doch damit sind längst nicht alle Probleme der exportorientierten Gesellschaften gelöst. „Viele Unternehmen mussten aufgrund des Coronavirus ihren Betrieb einstellen und können deshalb aktuell keine Fracht abfertigen“, warnt Volker Dierks, der bei AGCS in Zentral- und Osteuropa für die Schiffs- und Transportversicherung zuständig ist.

Zudem erreichen die Anbieter entsprechende Nachrichten über Betriebsschließungen mitunter erst nach der Ankunft am Bestimmungsort, was zunehmende Risiken für Besitzer und Abfertiger hochwertiger und verderblicher sowie temperaturempfindlicher Güter mit sich bringt.

Eine AGCS-Analyse der Schadenfälle in der Transportversicherungsbranche zeigt, dass beschädigte Waren bereits jetzt eine der häufigsten Schadenursachen sind und über einen Zeitraum von fünf Jahren mehr als jeden fünften Schadenfall ausmachen.

„Die Corona-Pandemie beeinträchtigt die globalen Lieferketten in noch nie dagewesener Weise. Risiken für die Fracht bei der Lagerung und dem Transport haben erheblich zugenommen – insbesondere für hochwertige und temperaturempfindliche Güter“, erklärt Dierks. Die Unternehmen benötigen deshalb laut AGCS aktuell eine solide Planung ihrer Frachttransporte, um sicherzustellen, dass sie wegen der weltweit zu beobachtenden Stillstände über geeignete Notfallpläne verfügen.

Das Ersatzteil bleibt liegen

Neben den genannten Gefahren droht Unternehmern auch von einer anderen Seite Gefahr. In der durch Corona eingeschränkten Wirtschaft sind Dienstleistungen und Ersatzteile nicht jederzeit und uneingeschränkt verfügbar. Werden provisorische Reparaturen vorgenommen, ist der Versicherer nicht automatisch verpflichtet, „die entstandenen Mehrkosten zu übernehmen“.

Die Kostenübernahme von Provisorien ist meist nicht vertraglich geregelt und wird auch nicht „als Schadenminderungsmaßnahme ersetzt“, erklärt Jörg Winkler, Vorstand der Concept IF Gruppe. Ebenfalls wird davor gewarnt, dass Anlagen nicht termingerecht gewartet werden können. Bei Versäumnis verstößt ein Unternehmen eventuell gegen Obliegenheitspflichten des Versicherungsvertrages.

Damit der Vermittler in einem solchen Fall nicht unfreiwillig Bestandteil Schadenersatz-Diskussion wird, sollte er laut dem Konzeptentwickler prüfen, „welche Obliegenheiten seine Versicherungsnehmer im Rahmen der individuellen Versicherungsverträge erfüllen müssen“.

Im Kundengespräch müsse geklärt werden, ob die Versicherungsnehmer diese Obliegenheiten zurzeit erfüllen können und ob es aktuell zu verlängerten Liefer- oder Reparaturzeiten des Anlagenbestandes kommen kann. Nur mit diesen Informationen könne ein Vermittler mit den Versicherern „über adäquate Ergänzungen des Versicherungsschutzes“ verhandeln.

Neben den Standardtarifen gäbe es Lösungen am Markt, bei denen der Versicherungsnehmer bei einer Verletzung der Sicherheitsvorschriften nicht „über Gebühr“ in Anspruch genommen wird, erklärt Concept IF und verweist auf einen eigenen Tarif.

Autor: VW-Redaktion

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

zehn − 8 =