Wenn das Gericht über das Gericht und Bundesland richten muss

Eine Hausverwalterin kann wegen eines versäumten Versicherungsschutzes gekündigt werden. Quelle: Bild von Hans Braxmeier auf Pixabay

Haftet das Bundesland für mangelhafte Treppenstufen eines ihrer Gerichte? Mit dieser Frage musste sich das Landgericht Frankenthal im Zuge einer 60.000 Euro Klage beschäftigen. Das Urteil ist sowohl für Unfall- wie Krankenversicherer interessant.

Die Geschichte ist schnell erzählt: Eine Frau besuchte ein Amtsgericht und stolperte wegen einer Mulde in einer Treppenstufe, wie das Versicherungsjournal meldet. Sie stürzte und zog sich einen komplizierten Bruch des rechten Ellenbogens zu.

Die Geschädigte verlangte vom Bundesland Rheinland-Pfalz die Summe von 60.000 Euro für Schadenersatz und Schmerzensgeld. Der Unfall sei nur geschehen, weil das Land Rheinland-Pfalz seiner Verkehrssicherungspflicht nicht genügt habe, argumentierte die Gestürzte.

Das Urteil

Das sah das Landgericht Frankenthal in seinem Urteil (Az.: 3 O 222/19) anders. Von einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht könne  entsprechend der ständigen Rechtsprechung nicht ausgegangen werden. Auf Treppen wie denen in dem Gerichtsgebäude müsse mit derartigen Vertiefungen, zwei Zentimeter lang und maximal ein Zentimeter tief, gerechnet werden, erklärte das Gericht und wies die Klage ab.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Autor: VW-Redaktion

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