Das 62. Karlsruher Forum zum Haftungs-, Schadens- und Versicherungsrecht

Prof. Dr. Manfred Wandt (Goethe-Universität Frankfurt am Main) , Quelle: VersR

Verantwortlichkeit im Zeichen digitaler Technik“ war das Thema des 62. Karlsruher Forums zum Haftungs-, Schadens- und Versicherungsrecht. Der Einladung des Verlags Versicherungswirtschaft und der Schriftleitung der Zeitschrift Versicherungsrecht (VersR) in den Tagungssaal der Karlsruher Lebensversicherung AG/Wüstenrot & Württembergische AG waren rund 85 hochkarätige Vertreter der Rechtswissenschaft, der Richter- und Anwaltschaft, der Versicherungswirtschaft sowie der außergerichtlichen Streitschlichtung gefolgt.

Unter der Tagungsleitung von Prof. Dr. Manfred Wandt (Goethe-Universität Frankfurt am Main) und der Moderation von Prof. Dr. Dirk Looschelders (Universität Düsseldorf) eröffnete Prof. Dr. Gerhard Wagner (Humboldt-Universität zu Berlin) die Veranstaltung mit seinem Vortrag zum Haftungsrecht. Wagner erläuterte die digitalen Herausforderungen für das Haftungsrecht, insbesondere das Autonomierisiko selbst entscheidender Artefakte und das Zuordnungsrisiko bei einem Netzwerk vielzähliger Akteure und Verursachungsbeiträge. Die Lösungsansätze des geltenden Rechts seien unzureichend. Im Hinblick auf die zentrale Rolle des Herstellers bei der Kontrolle des Autonomierisikos plädierte er insbesondere für die Weiterentwicklung der Produkthaftung zu einer (wirklich) strikten Haftung durch Verzicht auf das Haftungselement des Produktfehlers.

Im anschließenden Vortrag widmete sich Prof. Dr. Robert Koch (Universität Hamburg) den Herausforderungen autonomer Systeme und der Sharing Economy für die Haftpflichtversicherung. Die modernen Techniken führten insgesamt dazu, dass die Mitverantwortlichkeit eines Nutzers deutlich zurückgedrängt werde. Für die Haftung für autonome Fahrzeuge komme es zu einer starken Verlagerung der Haftung auf die Produkthersteller. Hier böte sich an, den Kfz-Hersteller als versicherte Person in den Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz des Halters gegen anteilige Prämienzahlung einzubeziehen. Den Versicherungsbedürfnissen der Sharing Economy könne insbesondere dadurch Rechnung getragen werden, dass der Dualismus in der allgemeinen Haftpflichtversicherung zwischen privater und betrieblicher/beruflicher Nutzung aufgegeben werde.

Beide Referenten gaben ein umfassendes Bild über die zahlreichen neuen Rechtsfragen und analysierten ausführlich die Lösungsmöglichkeiten. Ihre Thesen wurden – wie es auf dem Karlsruher Forum gute Tradition ist – intensiv diskutiert.

Die dem Forum folgende Abendveranstaltung wurde auch in diesem Jahr vom Gros der Teilnehmer wahrgenommen und zum weiteren Austausch genutzt.

Die Vorträge des 62. Karlsruher Forums 2020 samt Tagungsbericht werden in einem der kommenden Hefte der Zeitschrift Versicherungsrecht veröffentlicht.

Autor: Prof. Dr. Manfred Wandt

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