Landgericht Kleve: 615 Euro Schadenersatz für totes Filmhuhn Sieglinde

Quelle: Bild von Marcel Langthim auf Pixabay

Erinnern Sie sich noch an Sieglinde? Das einstige Filmhuhn machte in mehreren Film- und TV-Produktionen cineastische Karriere, bis ein Hund, vermutlich Zerberus persönlich, das Tier im Juni 2017 dahin meuchelte. Die Eigentümerin des Huhns verlangte daraufhin vom Hundehalter 4.000 Euro Schadenersatz. Nun hat das Landgericht Kleve entschieden.

615 Euro muss dieser der trauernden Besitzerin an Schadenersatz zahlen, urteilten die Richter am Freitag. Damit verdoppelten sie die vom Amtsgericht zunächst festgelegte Summe. Dabei rechneten die Juristen vor, dass die Ausbildung eines Filmhuhns mit zehn Stunden à 60 Euro angesetzt werden könne. Hinzu kämen noch die angefallenen Zinsen in Höhe von 147,56 Euro sowie die Kosten für ein normales Legehuhn in Höhe von 15 Euro, berichtet die NRZ.

Dabei treffe die Klägerin selbst allerdings keine Teilschuld, so das LG Kleve weiter, da sich das Huhn auf ihrem Grundstück befunden. „Es ist ihre Sache, ob das Huhn angeleint wird oder nicht, ob es im Käfig bleiben muss oder nicht, ob es frei herumflattert oder nicht“, wird Landgerichtspräsident Gerd Waldhausen zitiert. Anders wäre die Sachlage indes gewesen, wenn das Huhn auf der Straße überfahren worden wäre oder der Hund es nicht auf dem Grundstück gerissen hätte.

Allerdings muss die Klägerin nun die Prozesskosten tragen, die sie immerhin bei ihrem Rechtsschutzversicherer geltend machen kann. Eine Revision gegen das Urteil ist nicht zugelassen. Immerhin: Filmhühner will die Dame künftig nicht mehr ausbilden.

Autor: VW-Redaktion

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