Bundestag beschließt weniger Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten

Quelle: Bild von clareich auf Pixabay

Betriebsrentner sollen vom kommenden Jahr an weniger Krankenkassenbeiträge zahlen müssen. Am Donnerstag beschloss der Deutsche Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), mit dem ein Freibetrag eingeführt wird.

Ab Januar werden demnach sollen Betriebsrentner erst oberhalb eines Freibetrags von gut 159 Euro Beiträge an die Krankenkasse zahlen. Bei einer monatlichen Betriebsrente von 169 Euro muss der Kassenbeitrag von 14,6 Prozent sowie ein eventueller Zusatzbeitrag also nur für die zehn Euro jenseits des Freibetrags bezahlt werden, berichtet die Deutsche Presseagentur (dpa).

„Wer zusätzlich fürs Alter vorsorgt, soll nicht dafür bestraft werden“, erklärte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Nach dem Willen der Bundesregierung sollen die Betriebsrentner dadurch um rund 1,2 Mrd. Euro pro Jahr entlastet werden. Das gelte auch, wenn sie ihre Betriebsrente nicht monatlich beziehen, sondern als einmalige Kapitalausschüttung. Voraussetzung sei allerdings, dass die Auszahlung liegt weniger als zehn Jahre zurück.

Das Gesetz wurde im Bundestag ohne Gegenstimmen angenommen. Allerdings enthielten sich die Fraktionen von AfD, FDP und Grünen der Stimme.

Das Rentenwerk begrüßt indes die Verabschiedung des neuen Gesetzes. „Wir halten den Beschluss des Bundestags für ebenso richtig wie notwendig. Er belohnt Arbeitnehmer, die fürs Alter gespart haben. Und er sendet ein deutlich hörbares Signal: Ohne Betriebsrenten geht es auch künftig nicht. Zugleich müssen nun Sozialpartner, Politik und Versicherer gemeinsam der neuen Betriebsrente auf die Sprünge helfen“, kommentiert Paul Stein, Vorstand der Debeka.

Autor: VW-Redaktion

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

drei + 7 =