Landgericht Köln vertagt Urteil im Rechtsstreit zwischen Huk und Check24

Das Landgericht Mannheim erlässt eine einstweilige Verfügung gegen die Kompass Group Deutschland (Symbolbild). Quelle: Hermann Traub auf Pixabay
Check24 scheint in den juristischen Auseinandersetzungen mit der Versicherungsbranche schon kampferprobt. Neben dem BVK zofft sich das Vergleichsportal derzeit auch mit der Huk-Coburg vor dem Landgericht Köln. Zankapfel ist dabei dessen „Nirgendwo-Günstiger-Garantie“. Statt eines Urteilsspruches haben die Kölner Richter ihre Entscheidung nun auf Februar 2020 vertagt.
Stattdessen setzte das Landgericht nun eine mündliche Verhandlung an, wie eine Gerichtssprecherin bestätigte. Im Kern wirft die Huk dem Vergleichsportal vor, mit der „Nirgendwo-Günstiger-Garantie“ auf den Webseiten des Portals die Kundschaft in die Irre zu führen. Der oberfränkische Versicherer argumentiert, dass sich auf dem Portal keineswegs immer die günstigsten Versicherungen finden. Nun soll am 19. Februar weiter verhandelt werden.
Dabei handelt es sich bereits um die zweite Auseinandersetzung der beiden Streithähne vor einem deutschen Gericht. Im Mai 2019 hatte das Oberlandesgericht Köln Check24 dazu verurteilt, seinen Internetauftritt anzupassen und nicht mehr mit dem Logo der Huk-Coburg zu verwenden.
So hatte der deutsche Kfz-Primus die Zusammenarbeit aus Kostengründen mit dem Vergleichsportal eingestellt, die Kosten bei einem Abschluss seien zu hoch, erklärte die Huk. Den genau wie jeder menschliche Vermittler hält auch der Mechanische bei einem Abschluss die Hand auf. Mehr dazu können Sie heute in unserer Geschichte „Vergleichsportal, Vermittler, Versicherer – alles eine Frage der Kosten“. Der Versicherer kam zu dem Schluss, dass es „Huk-Preise künftig auf keinem Vergleichsportal mehr gebe“, wie Kfz-Vorstand Jörg Rheinländer erklärte.
Dieser Einwand muss Check 24 entgangen sein, denn das Portal nutzte weiterhin Logo und Tarife des Versicherers, um dem Kunden eine „möglichst vollständige Marktabdeckung“ zu ermöglichen. Zudem wies das Portal darauf hin, dass ein Abschluss des Huk-Tarifes über das eigene Portal nicht möglich sei. Mit dieser Taktik hatte die Vergleichsseite in der ersten gerichtlichen Instanz noch Erfolg, allerdings nicht mehr vor dem Oberlandesgericht Köln.
Autor: VW-Redaktion
Ein Auswuchs des mit extrem ausgeprägter Gier verbundenen Wirtschaftssystem. In einem Absatz wird geschrieben. Check 24 nicht des Versicherers Liebling. Hier muss sich der Kommentator sehr lange in einem anderen Vorgang befunden haben. Doch. Check 24 ist Versicherers Liebling. Und ja. Check 24 wird mit Geld in Form von Provisionen oder Courtagen förmlich überhäuft. Bildlich, schwimmt Check 24 wie Dagobert Duck in einem Meer von Golddukaten. Der Versicherer hasst den klassischen Vertrieb. Das wäre eine richtige Aussage und trifft den Kern und lässt sich täglich in vielen vielen Vorgängen und Abläufen beweisen. Nunja. Wenn der hungrige Mob grunzend am Trog steht, wird der größte Dreck als Kaviar serviert.