Generali Leben muss Schadenersatz für Falschberatung zahlen

Quelle: Sang Hyun Cho/ Pixabay

Die ehemalige Generali Lebensversicherung (heute Proxalto) muss wegen Falschberatung Schadenersatz leisten. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden (Az.: 21 U 157/18). Streitpunkt war das Fondsprodukt „AMB Generali Komfort Wachstum“.

So hatte der Kapitalanleger einen entsprechenden Riestervertrag zugunsten zweier Familienmitglieder abgeschlossen. Dieser Fonds sollte nicht nur für die dauerhafte Dotierung der Riester-Rentenverträge ausreichen, sondern darüber hinaus auch noch vollen Kapitalerhalt gewährleisten. Diese Versprechungen des Generali-Beraters erwiesen sich jedoch als weit verfehlt, konstatiert die Anwaltskanzlei Schirp und Partner Rechtsanwälte mbB , welche die Klage eingereicht hatte. So verlor das entsprechende Produkt „nicht nur beständig an Wert, wurde zugleich absehbar, dass das Kapital nicht einmal für die dauerhafte Bedienung der Riester-Rentenverträge ausreichen würde“, heißt es weiter.

„Die Generali Lebensversicherung AG, seit Jüngstem umbenannt in Proxalto, sorgt nicht nur mit dem fragwürdigen Run-Off von vier Mio. Lebensversicherungsverträgen für Sorgen bei Anlegern. Auch in der Anlageberatung muss die Generali sich der Verantwortung für Altlasten stellen. Wir sind froh, dass das Kammergericht mit seiner überzeugend begründeten Entscheidung unserem Mandanten zu seinem Recht verholfen hat. Auch beim Run-off werden wir die Entwicklung weiter eng beobachten und erforderlichenfalls zugunsten unserer Mandanten eingreifen“, erläutert Rechtsanwalt Wolfgang Schirp von Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB.

Autor: VW-Redaktion