Vertrieb: BVK poltert gegen Taping

Wegen einer EU-Vorgabe musste die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) angepasst werden. Die Anweisung tritt Oktober in Kraft und einige Aspekte stören den Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Die Finanzanlagenvermittler würden aufgrund eines falsch verstandenen Verbraucherschutzes unverhältnismäßig und unnötig belastet.

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