BVK mit eigenem Rechtsgutachten: Makler sind von EU-Kleinanlegerstrategie nicht betroffen

Quelle: Bild von bertholdbrodersen auf Pixabay

Werden Versicherungsmakler von der EU-Kleinanlegerstrategie nun spürbar benachteiligt oder nicht? Offensichtlich herrschen bei den Branchenverbänden in dieser Frage unterschiedliche Ansichten. Der BVK sieht die Makler demnach von einem möglichen Provisionsverbot nicht betroffen – ganz im Gegensatz zum AfW.

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