Verona Pooth verliert Streit gegen Versicherungsmakler

Verona Pooth muss gegen ihren Versicherungsmakler eine juristische Schlappe hinnehmen. Bildquelle: picture alliance/dpa | Federico Gambarini

Im juristischen Streit um Schadensersatzansprüche nach einem spektakulären Einbruchsdiebstahl hat die Unternehmerin Verona Pooth (58) eine Niederlage einstecken müssen. Das Landgericht Düsseldorf (Az.: 9a O 382/24) wies am 11. Mai die Klage der Moderatorin gegen ihren Versicherungsmakler ab. Im Kern der Auseinandersetzung standen eine Schadenersatzsumme von rund 675.000 Euro sowie die Frage nach der Sorgfaltspflicht bei der Absicherung privater Sachwerte.

Der Fall gründet auf einem Vorfall am Heiligabend 2021. Kriminelle drangen in die Villa der Familie Pooth in Meerbusch ein und entwendeten Schmuckbestände von erheblichem Wert. Während die Versicherung am Ende eine Entschädigung in Höhe von 975.000 Euro leistete, machte Pooth eine Unterversicherung geltend. Diese führte sie auf eine vermeintliche Fehlberatung durch ihren Makler zurück.

Nach Darstellung der Eheleute Pooth soll das vom Versicherungsmakler geführte Verzeichnis der Schmuckstücke unvollständig gewesen sein. Der tatsächliche Gesamtwert der Gegenstände habe sich demnach auf über 1,3 Millionen Euro belaufen. Die Pooths warfen der Maklerfirma vor, die Werte der versicherten Gegenstände nicht korrekt erfasst zu haben. Mit ihrer Klage forderten sie einen Betrag von gut 675.000 Euro.

Die Richter der spezialisierten Kammer 9 A für Versicherungen folgten dieser jedoch nicht. Die Begründung des Gerichts verdeutlicht die hohen Anforderungen an die Dokumentationspflicht der Versicherten: „Es lag keine Pflichtverletzung durch den Versicherungsmakler vor. Er hat alle von Frau Pooth angegebenen Wertgegenstände ordnungsgemäß in eine Excel-Tabelle eingeführt und ihr diese Liste zukommen lassen. Es gab keine Einwände“, zitiert die Bild-Zeitung eine Gerichtssprecherin.

Zudem scheiterte die Klägerin an der Nachweisbarkeit ihrer Ansprüche. Das Gericht stellte fest, dass Pooth keine Belege dafür erbringen konnte, den Makler über später hinzugekommene Wertobjekte schriftlich in Kenntnis gesetzt zu haben. Die Maklerfirma hatte die erhobenen Vorwürfe bereits zuvor bestritten.

Für die Unternehmerin ist das Urteil ein schwerer Schlag. Pooth hatte ihre Strategie der Sachwertanlage gegenüber der Presse offensiv verteidigt. Schmuck fungierte in ihrem Portfolio als Alternative zu klassischen Finanzprodukten. „Ich habe über fünfundzwanzig Jahre mein ganzes Geld in Schmuck investiert. Das war mein Lebenswerk. Andere kaufen Aktien oder Immobilien. Ich habe gezielt hochwertigen Schmuck gekauft. Diamanten, Gold und Markenstücke von Rüschenbeck, Cartier und Rolex. Schmuck verliert nicht an Wert“, sagte die TV-Persönlichkeit in einem Bild-Interview im März (VWheute berichtete).

In der Vermögensverwaltung gilt Schmuck zwar als wertbeständig, jedoch aufgrund von Lagerungsrisiken und volatilen Wiederbeschaffungswerten als betreuungsintensive Assetklasse. Nachdem ein früherer Versuch einer gütlichen Einigung zwischen den Parteien gescheitert war, bleibt die Klageabweisung vorerst bestehen. Verona Pooth verfügt nun über eine Frist von einem Monat, um gegen die Entscheidung des Landgerichts Berufung einzulegen. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, müsste die Unternehmerin den Differenzschaden ihres „Lebenswerks“ endgültig selbst tragen.

Autor: VW-Redaktion

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