Schließfach-Raub in Gelsenkirchen: Wie steht es um die Haftungsfrage?

Einsatzkräfte der Polizei stehen vor der Sparkassenfiliale im Stadtteil Buer. Nach dem Einbruch in den Tresorraum der Bank fordern besorgte Kunden Informationen. Bildquelle: picture alliance/dpa/ Christoph Reichwein

Eine Woche nach dem spektakulären Einbruch in den Tresorraum der Sparkasse Gelsenkirchen drängt sich die Frage auf, wer für den millionenschweren Schaden haften muss – und in welcher Höhe? Verbraucherschützer und -anwälte halten es für möglich, dass die betroffene Sparkasse selbst in die Pflicht genommen wird. Auch für die Versicherungswirtschaft wird der filmreife Diebstahl ein Nachspiel haben – VWheute hat sich beim großen öffentlichen Versicherer Provinzial zum Stand der Schadenbearbeitung erkundigt.

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