Morgen & Morgen-Ranking: Das ist der beste Rechtsschutzversicherer

Wieder einmal ein neues Ranking: Das Analysehaus Morgen & Morgen (M & M) hat für die WirtschaftsWoche nach dem besten Rechtsschutzversicherer gesucht. Dabei haben die Analysten die Policen mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis auf der Basis zweier Musterfälle gekürt. Besonders heraus gestochen hat dabei allerdings kein sehr großer Name.

Das Analysehaus Morgen & Morgen (M & M) hat für die WirtschaftsWoche nach dem besten Rechtsschutzversicherer gesucht. Dabei haben die Analysten die Policen mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis auf der Basis zweier Musterfälle gekürt. Besonders herausgestochen hat dabei allerdings kein sehr großer Name.

Laut Bericht der Wirtschaftszeitung sei M & M demnach von zwei Szenarien ausgegangen: dem sparsamen Single und der sicherheitsbewussten Familie, die etwas mehr für den „idealen“ Versicherungsschutz zahlen würde. In beiden Fällen wurden die Bausteine Privat, Beruf, Verkehr und Wohnung gewählt – die Selbstbeteiligung beim Single liegt laut Analyse bei 150 Euro und beim Familienvater bei 500 Euro.

Das Ergebnis: Bei den Single-Tarifen schnitten die KS/Auxilia Rechtsschutz und die Örag mit den Noten „Sehr gut“ ab. Sieben Tarife erhielten die Note „Gut“ – darunter die Arag. Zwei Angebote erhielten ein „Befriedigend“ – darunter die Advocard. Vier Anbieter bekamen lediglich die Note „Ausreichend“. Deutlich besser sieht es hingegen bei Familien aus: Gleich sechs Anbieter – darunter ebenfalls die KS/Auxilia Rechtsschutz – wurden mit „Sehr gut“ bewertet. Vier Anbieter schnitten mit „Gut“ und zwei Anbieter mit „Befriedigend“ ab. Schlusslicht ist die Debeka mit erneut „Ausreichend“.

„Ein Streit muss ja nicht immer gleich vor Gericht ausgetragen werden und die Kombination der verschiedenen Services der Gesellschaften geben dem Versicherten einen sehr guten Rundumschutz“, wird M&M-Versicherungsanalyst Wilfried Schwarzer zitiert. Beispiele dafür seien unter anderem die Mediation sowie eine telefonische Erstberatung und Online-Rechtsberatung.

Allerdings: „Einen Versicherungsschutz ohne Selbstbehalt bieten nur noch die wenigsten Gesellschaften an. Alternativ werden vermehrt ‚fallende: Selbstbehaltsmodelle angeboten, die schadenfreie Verläufe der Verträge durch Reduzierung der vereinbarten Selbstbeteiligung belohnen“, ergänzt der Analyst.

Glaubt man jedenfalls dem jüngsten Roland-Rechtsreport, ist das Vertrauen der Deutschen in die deutsche Justiz weiterhin stabil. So bewegt sich das Vertrauen in die Gesetze seit drei Jahren um die 70 Prozent. Die Gerichte verzeichnen seit 2019 gar einen Anstieg des Vertrauens um fünf Prozentpunkte. Dagegen zeige sich laut Rechtsschutzversicherer, dass unter den Impfverweigerern nur 27 Prozent sehr viel oder ziemlich viel Vertrauen in die Gesetze und 34 Prozent in die Gerichte haben.

Dennoch äußern die Befragten deutliche Kritik am Rechtssystem. 81 Prozent der Befragten kritisieren, dass viele Verfahren zu lange dauern würden – dies stellt den größten Kritikpunkt dar. 75 Prozent sind der Meinung, dass Gerichte heute zu viel Arbeit hätten und überlastet seien. Außerdem kritisieren die Befragten eine mangelnde Gleichbehandlung vor Gericht: 59 Prozent glauben, dass sich mit einem bekannten Anwalt die Aussichten auf ein günstiges Urteil verbessern würden. Und 55 Prozent vertreten schließlich die Ansicht, dass die Gesetze heutzutage zu kompliziert seien.

Einen Schutz gegen skurrile Klagen gibt es in den angebotenen Rechtsschutztarifen jedoch nicht: So klagte beispielsweise der Nachbar einer katholischen Kirche in Düsseldorf gegen das viertelstündliche Glockenläuten zwischen sieben und 22 Uhr sowie zu Gottesdiensten. In seiner Klage sah der Mann nach eigener Aussage einen „Akt der Notwehr“ gegen die „Körperverletzung durch den Glockenlärm“. Das Landgericht Düsseldorf wies die Klage jedoch ab – und die Kirchenglocken dürfen weiter klingen.

Und in den USA – bekannt für manch wunderliche Entscheidungen – muss ein Kfz-Versicherer einer jungen Frau rund 5,2 Mio. US-Dollar zahlen, nachdem sie sich beim Sex auf der Rückbank eines Autos mit Humanen Papillomviren (HPV) angesteckt hatte.

So gilt wohl auch beim besten Rechtsschutztarif weiterhin das altbekannte „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“.

Autor: VW-Redaktion

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