Nach „Verivox“-Urteil des OLG Karlsruhe: Vermittlerverbände geben Handlungsempfehlungen

Ein Urteil des OLG Karlsruhe zu Verivox hat auch Folgen für die Vermittler. Quelle: Bild von Cornelia Schneider-Frank auf Pixabay

Ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe im September 2021 hat für einiges Aufsehen gesorgt, wonach das Vergleichsportal Verivox seinen Vergleich von Privathaftpflichtversicherungen nachbessern musste. Allerdings hat die Entscheidung des Gerichtes auch Auswirkungen für die Makler- und Vermittlerschaft.

„Die Entscheidung des OLG Karlsruhe betrifft alle Makler – online wie offline! Die gesetzlichen Hinweispflichten gelten nicht nur für die Makler, die im Netz Vergleiche anbieten. Auch wenn es genauso unangemessen wie realitätsfern ist, dass Makler auch Angebote von Versicherern berücksichtigen müssen, die sie selbst nicht vermitteln können, muss sich die Branche den Konsequenzen des Urteils stellen. Die nun erarbeiteten Empfehlungen bieten den Maklern ein fundiertes Gerüst für den Umgang mit dieser Herausforderung“, konstatiert VOTUM-Vorstand Martin Klein.

„Es gibt eine Vielzahl von Kritikpunkten an dem vorliegenden Urteil, die bereits auch zur Genüge diskutiert wurden. Bis der Bundesgerichtshof sich mit einer ähnlichen Konstellation irgendwann befassen kann, müssen wir mit den Unsicherheiten aus diesem Urteil leben und bieten mit den FAQs nun eine gewisse Orientierung. Dies auch in dem Bewusstsein, keine ganz optimale Lösung präsentieren zu können“, ergänzt der geschäftsführende Vorstand des AfW, Norman Wirth.

So haben Experten von Verbünden, Maklerpools, Vergleichsunternehmen, Softwarehäusern und Onlinevermittlern unter der Moderation der Verbände VOTUM und AfW Empfehlungen an die Maklerschaft zur Umsetzung von Hinweispflichten über den betrachteten Markt erarbeitet.

Autor: VW-Redaktion

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