Votum-Verband informiert über peinlichen Übersetzungsfehler in der Transparenzverordnung
Die Umsetzung der Transparenzverordnung, die schon zum 10. März 2021 in Kraft trat, und der Geeignetheitsprüfung für Kapitalanlagen- und Versicherungsanlageprodukte, die zum 2. August 2022 umgesetzt sein soll, ist deshalb besonders schwierig, weil auf europäischer Ebene z.B. (noch) die notwendigen Regulierungsstandards fehlen. Jetzt hat der Votum Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V. auf ein neues Problem aufmerksam gemacht: ein Übersetzungsfehler in den amtlichen Dokumenten. Umso peinlicher, weil mittlerweile nach dem Brexit mehr Menschen in der EU amtlich deutsch sprechen als englisch.