Ifa stellt BU-Rating vor
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Quelle: Gerd Altmann auf Pixabay

Die Alte Leipziger Leben hat sich als erste Gesellschaft dem neuen Rating des Ifa – Instituts für Finanz- und Aktuarwissenschaften zur Bewertung der Beitragsstabilität in der Berufsunfähigkeitsversicherung unterzogen. Alle fünf BU-Tarife haben das neue Qualitätssiegel erhalten. Das Verfahren zur Bewertung wurde gemeinsam mit der Assekurata Assekuranz Rating-Agentur GmbH entwickelt, auf deren Seiten die Bewertungen veröffentlicht werden.

Man sei mit mehreren BU-Anbietern über eine Zertifizierung ihrer Tarife im Gespräch, sagte Sandra Blome. Bewertet wird, ob der Zahlbeitrag eines konkreten Tarifs voraussichtlich als stabil eingestuft werden kann. Eine Note gibt es nicht, aber die Höhe der Zielerfüllung in den drei untersuchten Teilbereichen und in der Summe wird gezeigt. Das Siegel gilt 24 Monate. Nach zwölf Monate gibt es eine Zwischenprüfung.

Es handelt sich nach Angaben von Blome um einen mehrdimensionalen und interaktiven Ansatz mit Gesprächen mit Unternehmens-, Produkt- und Prozessverantwortlichen des Lebensversicherers sowie zahlreiche Informationen. Größtenteils seien diese nicht öffentlich zugänglich sind.

Verwendet wird ein Abschlagssystem, das von einem Idealzustand ausgeht. Bewertet werden die Teilbereiche „Tarif“ (mit einer Gewichtung von 40 Prozent), Bestand und Unternehmen (jeweils 30 Prozent) und insgesamt 27 Einzelkriterien. Erhält ein Teilbereich einen Abschlag von 50 Prozent oder mehr oder ist ein Einzelkriterium nicht erfüllt, gibt es kein Siegel.

Reichen die Kapitalerträge des Deckungsstockes für die Garantieverpflichtungen nicht mehr aus, dürfen die Lebensversicherer seit der Änderung der Mindestzuführungs-Verordnung 2014 dies durch andere Ergebniskomponenten ausgleichen. Assekurata hatte schon früh daraufhin gewiesen, dass diese Querverrechnung Risikolebens- oder Berufsunfähigkeits-Versicherte über steigende Zahlbeiträge treffen könnte. Insofern ist es notwendig, dass zur Bewertung deutlich mehr als nur der Tarif angesehen werden muss.

Autorin: Monika Lier

Ein Kommentar

  • Dr. Andreas Billmeyer

    Statt eines komplexen Ratings gibt dazu oft schon die Solvenzquote des Anbieters einen Hinweis auf die Frage, ob die Netto-Beiträge für die Kunden künftig konstant gehalten werden können…

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