Warum die Versicherungscaptive die Lieblingstochter aller Konzerne ist

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Etwa 7.000 firmeneigene Versicherer, sogenannte Captives, existieren auf der Welt. Großkonzerne decken damit die eigenen Risiken selbst. Jedoch sind die meisten in Steueroasen angesiedelt und genießen nicht den besten Ruf, weil sie angeblich Konzerngewinne verschieben. Aber ihre Existenz hat eine Berechtigung.

Die Zahl der Captives soll weltweit bei knapp 7.000 liegen. Sie rangieren von einigen 100.000 US-Dollar an Bruttojahresprämie bis in die Hunderte von Millionen. Auf die USA entfielen gemäß Strategic Risk Solutions im Jahr 2018 genau 3.123 Gesellschaften (wohl ohne Erfassung von Micro-Captives), dabei rangierten die Domizil-Bundesstaaten Vermont, Delaware und Utah an erster Stelle. Europäische Cluster finden sich in Irland, Luxembourg, Malta, Guernsey und Isle of Man. Eine Legaldefinition findet sich in DIRECTIVE 2009/138/ EC Art. 13 Abs. 2: ein Erst- oder Rückversicherer, der sich auf die Übernahme von Geschäften aus der eigenen Gruppe beschränkt. Nicht unter die Definition fallen die Rückversicherungstöchter von Versicherungsgruppen.

Kapitalausstattung und Geschäftsmodell

Auch die Übernahme von Fremdgeschäft, z. B. von Kunden der Gruppe, sprengt jedenfalls den europäischen Captive-Begriff, während es in den USA während Jahrzehnten üblich war, dem Gruppengeschäft auch noch fremde Geschäfte beizumengen, um so eine bessere Risikodiversifikation mehr an Substanz vorweisen zu können. Unter einem etwas weiter gefassten Captive-Begriff lassen sich auch zu Erstversicherungsgruppen gehörende Konzernrückversicherer zählen, die vorzugsweise mit ausreichender Substanz ausgestattet in den steuerfreien Bermudas angesiedelt sind. Beispiele sind QBE Re sowie eine ganze Reihe von in Lloyd’s verwurzelten Gruppen, die einen Großteil ihrer Lloyd’s Prämien und Ergebnisse jeweils in die Bermudas verlagern. Bisweilen fungieren onshore-domizilierte Konzernrückversicherer auch noch gleichzeitig als Konzernholding.

Gem. Art. 129 gilt eine absolute Minimalkapitalisierung von 2,2 Mio. Euro für Erstversicherungscaptives und von einer Mio. Euro für Rückversicherungscaptives. Die etwas reduzierten Eigenkapitalanforderungen entsprechen dem Proportionalitätsprinzip und sind wohl auch eine Folge der Lobby-Anstrengungen der Branche.

Ideal für eine Captive sind gut modellierbare kleine und mittlere Risiken, die keinem Katastrophenrisiko unterliegen. Dies war etwa das Geschäftskonzept der Captive des Logistikunternehmens United Parcel, OPL. Derartige Risiken können fast vollständig im Selbstbehalt laufen. An der Frage, ob Captives zwecks besserer Risikodurchmischung und Verbesserung des Anscheins von Substanz Fremdgeschäft übernehmen sollten, scheiden sich die Geister. Derartige Ausflüge sind immer wieder schiefgegangen. Reicht jedoch die Kapitalisierung auf Captive-Ebene für „Adverse Szenarien“ nicht aus; so muss die Captive selber Retrozessionen einkaufen (eventuell auch auf finite und Mehrjahresbasis) bzw. einen Teil ihrer Portfolios in verbriefter Form an die Kapitalmärkte weiterreichen.

Aufsichtsregeln unter Solvency II

Solvency II, anwendbar ab 1. Januar 2016, bedeutet einerseits in der Tendenz einen erhöhten Kapital- bzw. Retrozessionsbedarf, andererseits auch einen zusätzlichen jährlichen Kostenblock. Derzeit unterliegen auch Captives der geforderten Berechnung der erforderlichen Solva-Mittel. Jedoch ist im Gespräch, kleinere Captives i.S. der Proportionalität wieder von Solvency II auszunehmen. Die EU-Mitgliedstaaten könnten den Schwellenwert innerhalb eines von fünf Mio. bis 25 Mio. Euro reichenden Korridors selber bestimmen. Typische EU-Captive-Standorte dürften sich dabei im Sinne der Ermöglichung von Regulatory Arbitrage für den höchstzulässigen Schwellenwert entscheiden. Für größere Captives aber brächte dies keine Erleichterung.

Das Problem mit der Patronatserklärung

Ist die Captive nicht als Erst- , sondern als Rückversicherer zugelassen, so muss die jeweilige Police erst einmal von einem lokalen Fronter ausgestellt werden. Dies kostet neben den ortsüblichen Versicherungssteuern auch noch eine Fronting Fee von vielleicht drei bis fünf Prozent der Prämie. Koordinierung mit dem Fronter und Cash Flow in beide Richtungen stellen zusätzliche administrative Hürden dar.

Zwar würde eine Zulassung als Erstversicherer einen Kostgänger auf der Wertschöpfungskette eliminieren, doch verlangen Aufsichtsbehörden von Erstversicherern einen wesentlich komplexeren administrativen Apparat als von Rückversicherern. Ohne fünf festangestellte wohldotierte Kräfte dürfte dies nicht gehen. Ferner kommen Konzernrisiken nicht nur aus Europa, sondern aus einzelnen US-Bundesstaaten, China und Brasilien, wo unmöglich weitere Erstversicherungslizenzen unterhalten werden könnten.

Manch frontender Erstversicherer verlangt mittlerweile entweder eine Patronatserklärung der Captive-Mutter (welche jedoch deren Selbstständigkeit in den Augen der Heimatland-Steuerbehörden zu unterminieren geeignet wäre) oder aber ein externes Rating. Hierauf hat sich AM Best spezialisiert, allerdings muss mit Kosten von ca. 50.000 US-Dollar p.a. gerechnet werden. Auch ist keineswegs sicher dass dabei auch wenigstens ein „BBB“ herausschaut – ein darunter liegendes Rating wäre nicht nur nutzlos, sondern gar kontraproduktiv.

Dringend abzuraten ist von beschwichtigenden Patronageerklärungen der Muttergesellschaft. Diese erleichtern dem nationalen Fiskus die Argumentation, die Captive stehe nicht auf eigenen finanziellen Füßen. Dubios sind auch Klauseln, wonach der Fronter einen Schaden unter der Erst-Police lediglich zahlen muss, wenn er den Betrag vom Rückversicherer erhalten hat. Die Rolle des Rückversicherers verschwimmt dabei mehr zu der eines zulassungspflichtigen Erstversicherers.

Besonders kritisch ist das Rating der Captive im Fall von dorthin zu zedierender Long-Tail-Risiken, etwa Produkthaftpflicht. Je länger die zu erwartende Abwicklungsdauer, desto größer das Risiko, dass sich das finanzielle Standing des Rückversicherers verschlechtern könnte. Dies führt dazu, dass Long-Tail-Risiken grundsätzlich weniger für Captives geeignet erscheinen. Hinzu kommt, dass noch dazu wenig diversifizierte Long-Tail-Risiken allzu viel an Solvency-II-Eigenkapital erforderten.

Steuerliche Vorteile

Die Ergebnisse von Captives fließen in aller Regel in die Konzernbilanzen und GuVs ein. Dies bedeutet; dass in einer Konzerncaptive gebunkerte Gewinne (ggf. abzüglich Deferred Tax) mit konsolidiert werden. Umgekehrt aber auch, dass im Fall von durch die Captive für netto zu tragenden Verlusten aus übernommenen Risiken das Konzerneigenkapital leidet. Vorausgesetzt der Fiskus des Konzernsitzlandes findet keinen Ansatz, die Substanz der Captive infrage zu stellen, so sind mögliche Steuervorteile:

  • Großzügigere Akzeptanz von Schadenrückstellungen, die an Captive-Standorten vom lokalen Fiskus mehr oder weniger unbesehen akzeptiert werden. Wobei jedoch auch die Abschlussprüfer im Bereich der Handelsbilanz zunehmend auf einen „True & Fair View“ achten, d.h. eine allzu großzügige Überdotierung nicht mehr akzeptieren.
  • Möglichkeit der Bildung von Schwankungsrückstellungen, welche den weitgehenden Aufschub der eigentlich fälligen nationalen Steuern bis fast an den St.-Nimmerleins-Tag gestatten. Dies ist das luxemburgische Modell.
  • Niedrige lokale Steuersätze, im Idealfall null, etwa in Guernsey und den Bermudas (in den Bermudas garantiert bis zum 31.3.2035). In Irland werden 12,5 Prozent fällig, auf Malta 5 Prozent (offiziell 35%, aber daruf gibt es eine 5/7-Rückerstattung).
  • Selbst wenn künftige Steuern dank Schwankungsrückstellungen eigentlich lediglich aufgeschoben waren, gelang es häufig die Captive nach 20 Jahren der Anfettung mit einem Abschlag für Deferred Tax zu veräußern, der lediglich einem Drittel bis der Hälfte der eigentlich drohenden Steuer entsprach. Die Erwerber hatten wohl jeweils einen Plan, wie sie die Schwankungsrückstellung zur Abdeckung anderweitiger Verluste nutzen wollten.

Captives waren früher ein ideales Werkzeug, um Konzerngewinne zu verschieben – auf der Basis arg pauschaler Formeln hatten determinierte Schwankungsrückstellungen zumindest einen Steuerstundungseffekt zur Folge. Captives konnten als überkapitalisierte Sparbüchse betrieben werden, wobei es auch zu früheren Zeiten regelmäßig Versuche der Steuerbehörden gab, Wildwüchse nachträglich anzuprangern. Unter dem Stichwort „BEPS“ (Base Erosion and Profit Shifting) werden nun auch noch unter OECD-Ägide alle Transaktionen unter die Lupe genommen, die Gewinne in Niedrigsteuerländer verschieben. Mit den strengeren Compliance-Anforderungen bedarf es minutiöser Dokumentation, um auch noch Jahre nach einer Transaktion deren ökonomische Sinnhaftigkeit begründen zu können.

Kostenaspekt berücksichtigen und umgehen

Aufgrund der fixen Kosten sollte eine Captive wohl erst ab einem jährlichen Prämienvolumen von zehn Mio. Euro in Erwägung gezogen werden. Zu rechnen ist mit jährlichen Kosten im Bereich von 0,5 Mio. Euro und mehr. Das Jahrestestat für die Wirtschaftsprüfer und Aktuare schlägt schon mit ca. 50.000 Euro zu Buche, die Gehälter für die lokalen eigenen Underwriter mit 200.000 Euro, die Büromiete mit 50.000 Euro. Hinzu kommen die Kosten für administrative Systeme bzw. deren Outsourcing. Selbstadministration ist aufgrund gesteigerter Aufsichtsanforderungen kaum noch möglich. Stattdessen ist ein hybrides Vorgehen üblich: eigenes Personal für die Kernfunktionen Underwriting, Claims und Investment. Outsourcing wird bei technischer Finanzbuchhaltung, Aktuariat sowie Compliance angewendet. Große Makler wie Aon und Marsh bieten derartige Dienste an einer ganzen Reihe von möglichen Standorten. Als Sprachrohr gegenüber Behörden, Frontern, Rückversicherern und externen Managern existieren gleich zwei Interessenverbände, Federation of European Risk Management Association (FERMA) und European Captive Insurance and Reinsurance Owners Association (ECIROA).

Eine Reihe von Captive-Standorten versuchen die für jede Gesellschaft anfallenden Fixkosten auf gleich mehrere Schultern zu verteilen. Der Ansatz lautet „Protected Cell Captive“. Unter dem Dach eines einzigen Rückversicherers finden sich dabei mehrere Profit Center: dasjenige des Sponsors sowie diejenigen der Nutzer. Für jedes dieser Profit Center werden separate Aktien herausgegeben. Die Cells der Nutzer sind gegeneinander im Fall der Insolvenz isoliert (was aber noch keiner gerichtlichen Überprüfung unterlag), können aber das Core mit ins Verderben reißen. Vorteil für die Nutzer: bereits lizensierte, rasch für weitere Nutzer einsetzbare Struktur; keine Notwendigkeit Verwaltungsratsmitglieder zu entsenden; die lokale Substanz und Solvabilität wird im Kollektiv erarbeitet; eine schlüsselfertige Lösung. Diese Art von kollektiven Vehikeln findet sich auf Malta und Guernsey sowie in Labuan (Malaysia).

Autor: Philipp Thomas

Lesen Sie den vollständigen Beitrag in der September-Ausgabe der Versicherungswirtschaft.

Ein Kommentar

  • Guten Morgen lieber Uwe,
    Artikel zu unserem Thema in der Classic Remise.
    Sind auf dem Weg zur 1000 Miglia – ich berichte.
    Schöne Grüße
    Christian

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