Bilanz 2019: Versicherer leisten 200 Mio. Euro für Blitzschäden

Bogdan Radu auf Pixabay

Eine gute Nachricht für die Branche. Die deutschen Hausrat- und Wohngebäudeversicherer mussten im vergangenen Jahr deutlich weniger für Blitz- und Überspannungsschäden leisten. Das hilft besonders den Wohngebäudeversicherern.

Im Jahr 2019 haben die Versicherer nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rund 200 Millionen Euro geleistet, das ist der niedrigste Wert seit 2013 und 40 Millionen Euro weniger als ein Jahr zuvor. Die Zahl der Blitzschäden lag mit 210.000 auf dem niedrigsten Stand der letzten 20 Jahre. Gestiegen ist allerdings der Schadendurchschnitt, der betrug 970 Euro und war so hoch wie seit 1998 nicht mehr. Der Grund ist die immer besser werdende technische Ausstattung der Häuser.

Quelle: GDV

Insgesamt haben die Unwetter des Jahres 2019 die Versicherer laut GDV mit rund 2,1 Mrd. Euro belastet. Am stärksten davon betroffen ist dabei der Freistaat Bayern mit rund 675 Mio. Euro. Dahinter folgen nach Angaben des Branchenverbandes die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Hessen mit 348 Mio. Euro und 208 Mio. Euro. Mit 1,8 Mrd. Euro verursachten Sturm und Hagel im Vorjahr die höchsten Schäden. In Bayern entfielen darauf 579 Mio. Euro.

Wohngebäudeversicherung ein Sorgenkind

Die Kostenentlastung kommt den Wohngebäudeversicherern gelegen. Trotz Sanierungsbemühungen liegt die Combined Ratio des Gesamtmarkts im Durchschnitt der vergangenen 20 Jahre (2000 bis 2019) bei rund 106 Prozent, erklärt Assekurata. Selbst in einem elementarschadenarmen Zeitraum zwischen 2014 und 2018, bewegten sich die Versicherer mit rund 98 Prozent noch immer nahe der 100 Prozent-Grenze und damit sehr nah an der Verlustzone.

Die Hauptschadenträger in der Wohngebäudeversicherung sind aber nicht Blitz und Feuer, sondern Sturm und besonders Leitungswasser, wie diese Grafik zeigt: Um trotz höherer Schäden Gewinn zu erwirtschaften, sollten die Versicherer laut Assekurata an der ertragsorientierten Zeichnungs- und Tarifierungspolitik der jüngeren Vergangenheit festhalten, es sei jedoch fraglich, ob dies allein für die Gesundung des Zweiges reichen wird.

Autor: VW-Redaktion

 

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