LV1871 startet neues Angebot für mentale Gesundheit

Bild: Die LV1871 hilft Kunden bei psychischen Problemen. Bild: Baum/Gehirn. Bild von Gordon Johnson auf Pixabay

„Der Wertbeitrag der Versicherer wird sich verschieben, weg von der reinen Schadenkompensation hin zur Schadenprävention.“ Das schreiben aktuell drei Wissenschaftler der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster in einem Beitrag in der Versicherungswirtschaft. Die LV1871 hat offenbar zugehört und ein Präventionsangebot für mentale Gesundheit aufgelegt.

In ihrem Beitrag in der Fachzeitschrift beschäftigen sich die drei Wissenschaftler, MSc. ISM Sara Schiffer, Dr. Jan Stockhinger und Dr. R. Alexander Teubner, mit der Zukunft des Versicherungsmarktes. Die Themen sind unter anderem die Rolle der Insurtechs, „werden bestehende Angebote „ergänzen oder verdrängen“, neuer Vertrieb, „mehr Kanäle“, und eine neue Beziehung zwischen Kunden und Versicherer. Letztgenannte erfordert den „Aufbau neuer Formen von Vertrauen, sagen die Forscher. Selbiges kann beispielsweise gewonnen werden, wenn der Versicherer sich schon vorab mit den Problemen des Kunden beschäftigt, nicht erst, wenn das Problem bereits versicherungsrelevant ist. Das will die LV1871 tun, und zwar sowohl aus Kunden- wie auch aus Eigeninteresse heraus.

Problem Kopf und Geist

Psychische Probleme sind aktuell die Nummer 1 in Ursachen für eine Berufsunfähigkeit, der Versicherer kann im Durchschnitt ein Drittel der gemeldeten Leistungsfälle auf psychische Erkrankungen zurückführen.

Für das Präventionsangebot zur mentalen Gesundheit setzt der Versicherer auf die digitale Plattform von Instahelp, die psychologische Online-Beratung anbietet. Kunden erhalten hier professionelle Unterstützung durch „erfahrene, universitär ausgebildete Psychologen“. Die Beratung ist per Video- oder Audiotelefonie sowie als Chat verfügbar und kann auch abends und am Wochenende genutzt werden. Durch die Kooperation kann die LV 1871 die anonyme und vertrauliche Behandlung ihres Beratungsangebots gewährleisten. Der Versicherer kann „keinerlei Rückschlüsse ziehen“, wer die Beratung in Anspruch genommen hat.

Autor: VW-Redaktion

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