BdV: PKV-Standardtarif soll wegen Corona weiter geöffnet werden

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Der Bund der Versicherten (BdV) fordert angesichts der grasierenden Corona-Pandemie, den sogenannten Standardtarif auch für PKV-Kunden mit Versicherungsbeginn nach 2009 zu öffnen sowie die Altersgrenzen und die Vorversicherungszeiten befristet zu lockern.

Nach Ansicht der Verbraucherschützer würden sich für die PKV-Versicherte mit Zahlungsschwierigkeiten auf Grund der Corona-Krise derzeit zwei Optionen ergeben: Entweder würden sie die Prämien aussetzenm – müssen diese aber später nachzahlen, ohne zu wissen, wie. Oder sie wechseln in einen prämiengünstigeren Tarif mit niedrigeren Leistungen, dann jedoch mit der Gefahr, keinen bedarfsgerechten Versicherungsschutz mehr zu haben, erläutet der BdV. „Es ist höchste Zeit, dass die Große Koalition ihre jahrelange Blockadehaltung aufgibt und das Problem um den PKV-Standardtarif löst. Bundesregierung und Deutscher Bundestag sollten allen wirtschaftlich von Corona betroffenen PKV-Versicherten befristet den Zugang zum Standardtarif öffnen“, so Vorstandssprecher Axel Kleinlein.

PKV-Verband sieht bessere Lösungen

„Wir begrüßen, dass die Politik das Schicksal der Selbstständigen im Blick hat, die unter der Corona-Krise leiden. Allerdings erscheint uns die Vermutung völlig unrealistisch, dass von ca. 1,1 Millionen privatversicherten Selbstständigen nun 290.000 zu Sozialhilfe-Bedürftigen würden. Nach derzeitigem Stand sind knapp 30.000 Versicherte im Basistarif versichert, davon ca. 19.000 Hilfebedürftige. Davon ist nur ein Bruchteil den Selbständigen zuzurechnen. Der Entwurf unterstellt damit eine Verzehnfachung der Versicherten im Basistarif aufgrund der Corona-Pandemie. Dafür gibt es keinerlei Anhaltspunkte, zumal angesichts der aktuellen staatlichen Rettungspakete für Kleinunternehmer“, betont Stefan Reker, Leiter des Geschäftsbereiches Kommunikation beim PKV-Verband gegenüber VWheute.

Zudem gebe es für Selbstständige mit Finanzproblemen „in der Privaten Krankenversicherung zudem bessere Lösungen als die nun geplante Ausweitung des Basistarifs: Viele Versicherte nutzen bereits individuelle Vereinbarungen zum Zahlungsaufschub mit ihrem Versicherer. Daneben besteht das Instrumentarium der Sozialtarife, bestehend aus Basistarif, Standardtarif und Notlagentarif. Zeitgemäß wäre es, dieses differenzierte Instrumentarium auf alle PKV-Versicherten zu erweitern, indem der am 31. Dezember 2008 geschlossene Standardtarif auch für die PKV-Neuzugänge ab 1. Januar 2009 wieder geöffnet wird. Dieses Anliegen teilt der Bund der Versicherten. Der ‚Standardtarif‘ als bewährter PKV-Sozialtarif brächte gerade für ältere Selbstständige eine große Beitragsentlastung. Der PKV-Verband fordert deshalb, den gut funktionierenden Standardtarif jetzt auch für alle jüngeren Privatversicherten zu öffnen, denen er seit 2009 leider gesetzlich versperrt ist. Zudem sollte ein bis zum Ende des Jahres befristetes erweitertes Wechselrecht in den Standardtarif für wirtschaftlich von der Krise Betroffene mit automatischer Rückkehr in den Ursprungstarif geschaffen werden.“

Autor: VW-Redaktion

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