Misslungene Wiederauferstehung: Ehemaliger Schalke-Profi muss wegen Versicherungsbetrug in Haft

Quelle: Bild von jorono auf Pixabay

Es hätte womöglich die größte Wiederauferstehungsgeschichte seit Jesus Christus werden können: Der ehemalige Schalke-Profi Hiannick K. und seine Ehefrau Christina von G. müssen wegen Versicherungsbetruges für drei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Die XXV. Strafkammer des Landgerichts Essen warf ihnen Versicherungsbetrug vor, weil sie für 1,2 Mio. Euro den Tod des Mannes vorgetäuscht haben sollen.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem früheren Profi vorgeworfen, im Jahr 2015 eine entsprechende Versicherungspolice abgeschlossen zu haben. Anschließend war er in den Kongo aufgebrochen, aus dem seine Eltern einst geflohen waren, berichtet die Deutsche Presseagentur (dpa). Anfang 2016 kam schließlich die vermeintliche Todesnachricht: Der Mann soll bei einem schweren Verkehrsunfall ums Leben gekommen sein – es folgten gar entsprechende Beileidsbekundungen einiger ehemaliger Schalker Weggefährten. Einige Monate später seien dann rund 1,2 Mio. Euro aus der Lebensversicherung an dessen “Witwe” geflossen.

Zwei Jahre später folgte schließlich die überraschende „Wiederauferstehung“: Der einstige Mitspieler des heutigen Nationaltorhüters Manuel Neuer in der Schalker A-Jugend tauchte in der deutschen Botschaft in Kongos Hauptstadt Kinshasa auf. Dort habe er behauptet, entführt worden zu sein – von einem tödlichen Unfall könne vielmehr keine Rede sein. Seit letztem Jahr soll der angeklagte Ex-Fußballer wieder in Marl im Ruhrgebiet leben. Zunächst hatte das mittlerweile zerstrittene Ehepaar eine Versicherungssumme von über vier Mio. Euro beantragt. Das lehnte die Provinzial-Versicherung jedoch ab. Am Ende einigte sie sich mit dem Ehepaar auf 1,2 Mio. Euro.

Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine Haftstrafe von fünf Jahren beantragt, die Verteidigung forderte indes Freispruch, weil die Vorwürfe eine reine Vermutung gewesen sein sollen. Das Gericht sprach indes von einer Indizienkette. Das fange schon damit an, wie schnell die Papiere aus dem Kongo nach Deutschland gelangt seien, berichtet die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ). Das Gericht hatte Auslandsexperten gehört. Sie hatten versichert, dass es derartig vollständige Dokumente mit Unfallskizze im Kongo eigentlich nicht gibt. Dass es sich am Ende um einen Versicherungsbetrug handeln würde, erklärte das Gericht zudem mit dem plötzlichen Wiedererscheinen des Angeklagten. Dessen vermeintliche Entführung bezeichnete der Richter zudem als „grotesk“.

Autor: VW-Redaktion

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