Nach Flutkatastrophe: GDV-Hauptgeschäftsführer Asmussen warnt vor steigenden Reparaturkosten

GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Quelle: GDV

Der Wiederaufbau in den von der Flutkatastrophe heimgesuchten Gebiete stößt auf neue Schwierigkeiten. Das Kernproblem: steigende Materialpreise und Lieferschwierigkeiten. GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen warnt bereits vor steigenden Kosten. R+V-Vorstandschef Norbert Rollinger lehnt indes eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden entschieden ab.

„Lieferschwierigkeiten bei Baumaterial und haustechnischen Geräten treiben die Kosten nach oben und nicht zuletzt sind Baumaterialien und Handwerkerleistungen aufgrund der hohen Nachfrage erheblich teurer als sonst, betont Asmussen gegenüber t-online. Zudem könnten neue „behördliche Auflagen den Wiederaufbau von Gebäuden teurer machen“.

 „Es ist das schlimmste Jahr für die Versicherungsbranche seit den 70er-Jahren.“

Norbert Rollinger, Vorstandsvorsitzender der R+V Versicherung

Zwar sei Sturmtief „Bernd“ aus Sicht der Versicherer bislang noch ein Ausreißer. Allerdings könnten diese in nächster Zukunft durchaus häufiger auftreten: „Mehr Starkregen auf der einen Seite bedeutet auch mehr Dürre auf der anderen und wir erwarten, dass die Extreme noch weiter auseinanderdriften, wir verlieren die Mitte“, so die Einschätzung des GDV. 

Für R+V-Vorstandschef Norbert Rollinger ist 2021 jedenfalls bereits „das schlimmste Jahr für die Versicherungsbranche seit den 70er-Jahren.“ „Wir werden dieses Jahr mindestens 965 Millionen Euro an Elementarschäden bei der R+V bezahlen müssen“, betont er gegenüber t-online. Eine Versicherungspflicht lehnt er indes ab: „Wir appellieren an die Politik, nur Grundstücke aus der öffentlichen Hand zu verkaufen, die nicht von Flut oder anderen Katastrophen wie etwa Schnee, Hohlräumen im Ruhrgebiet oder Felsabgängen bedroht sind.“

Die Auswirkungen des Klimawandels würden laut Rollinger diese Notwendigkeit verstärken. „Es darf nicht mehr auf Teufel komm raus gebaut werden, nicht mehr nur, weil es aus fiskalischen Gründen erforderlich ist.“

Autor: VW-Redaktion

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