„Grundfähigkeitsversicherung in der jetzigen Form muss noch um einiges transparenter werden“

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Die Grundfähigkeitenversicherung fristet noch immer ein Nischendasein. Ein möglicher Grund: „Wenigstens die Hälfte aller Vermittler sieht nicht tief genug in die Bedingungen, um differenziert zu prüfen, wie und unter welchen Umständen die Grundfähigkeitsversicherung geeignet ist, mein Einkommen oder meine Ausgaben bei Berufsunfähigkeit zu decken“, glaubt Biometrieexperte Philip Wenzel gegenüber Assekurata.

Vielmehr würden die meisten Vermittler „den Prospekten und bieten die Grundfähigkeitsversicherung immer da an, wo die Berufsunfähigkeitsversicherung zu teuer ist“, glaubt Wenzel. Dabei scheint in der Vermittlerschaft der Bedarf nach entsprechenden Angeboten und einer „bezahlbaren Alternative“ durchaus vorhanden zu sein.

Allerdings: „Die Grundfähigkeitsversicherung in der jetzigen Form muss noch um einiges transparenter werden, um tatsächlich auch das Einkommen in Teilen nachvollziehbar abzusichern“, glaubt Wenzel. Zudem sei diese „ja der Dread Disease sehr ähnlich. Der Unterschied besteht in der monatlichen Rente, und dass nicht die Krankheit der Auslöser ist, sondern die gesundheitliche Einschränkung aufgrund der Erkrankung, eines Unfalls oder der Kombination von beidem.“

Zu einer ähnlichen Einschätzung kommt auch VVW-Autor Alexander Schrehardt: „Im Beratungsalltag wird die Grundfähigkeitenversicherung oftmals zur Ventillösung degradiert, eine Bewertung, die diesem Vorsorgeinstrument nicht gerecht wird. Der Vermittler sollte sich immer vor Augen halten, dass die Entscheidung über die geeignete Versicherungslösung nicht ihm, sondern nur dem Kunden zukommt. Mit der Vorstellung beider Alternativen – Berufsunfähigkeits- und Grundfähigkeitenversicherung “ stellt der Vermittler nicht nur seine fachliche Expertise unter Beweis, sondern öffnet seinem Kunden auch ein Entscheidungsfeld“, betonte der Experte jüngst gegenüber VWheute.

Autor: VW-Redaktion

Buchtipp: „Grundfähigkeitenversicherung. Vertriebsleitfaden für Vermittler“ von Alexander Schrehardt.

Ein Kommentar

  • Das Nischendasein der Grundfähigkeitsversicherung ist durchaus berechtigt. Denn sie ist keine Alternative zur Arbeitskraftabsicherung, sondern maximal eine unbefriedigende Notlösung.

    So ist es beispielsweise für einen Fliesenleger eben nicht ausreichend, wenn er sich noch EINMAL (mit Abstützen) bücken oder knien und wieder aufstehen kann – er muss dies für seine Berufstätigkeit mehrmals täglich und auch längere Zeit können.

    Und wer begleicht die Ausgaben für den Lebensunterhalt und zahlt die Beiträge für die Grundfähigkeitsversicherung weiter, wenn der Versicherte berufsunfähig wird – ohne eine versicherte Grundfähigkeit zu verlieren?

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