McDonalds darf verweigernden Versicherer verklagen

McDonalds Bild von andreas160578 auf Pixabay .

Der US-amerikanische Fast-Food-Riese hat einen juristischen Lauf. Zuletzt wurde der Klage gegen den Ex-CEO Steve Easterbrook wegen sexuellem Beziehungen zu Mitarbeiterinnen zugelassen, jetzt darf das Unternehmen seinen Versicherer verklagen. Dieser wollte ihn nicht gegen die Klage von Mitarbeitern wegen potenziellen Covid-Verstößen unterstützen.

Mehrere Angestellte hatten die Franchise verklagt, weil diese nicht die behördlichen Standards beim Covid-Schutz eingehalten haben – VWheute berichtete. Die Austin Mutual Insurance Company (AMIC), eine Einheit der American Family Mutual Insurance, wollte die Klage abschmettern lassen. Die Klage stamme nicht von „Dritten“, hätte keinen virusbezogenen Schutz und sei zudem nicht für Arbeitsrechtsverletzungen ausgelegt.

Das sah der Federal District Court offenbar anders und hat den Antrag zur Ablehnung der Klage seinerseits abgelehnt. Sowohl der Versicherer wie die Burgerkette haben ihre Sicht der juristischen Verhältnisse dargelegt. Der Richter erklärte, dass die Erklärungen niemanden „begeistern würden“ und AMIC „möglicherweise“ die bessere Darlegung geliefert hat. Allerdings gehe es in dem Fall nicht um „bessere“ Interpretationen, sondern um eine “ potential and legally defensible interpretation“.

Mittlerweile wurde bekannt, dass drei Mitarbeiterinnen „Symptome des Virus“ zeigen, wie das berichtende Medium businessinsurance schreibt. Im Wesentlichen soll die Klage der Mitarbeiter und deren Familien erreichen, dass das Unternehmen für die Sicherheit ihrer Angestellten Sorge trägt, mindestens im gesetzlich vorgeschriebenen Maße.

Sex, Burger und ein CEO

Wie sich die Klage von McDonalds gegen den ehemaligen CEO Steve Easterbrook entwickelt, ist derzeit noch nicht absehbar. Beide Seiten bereiten sich auf den 42-Millionen-Prozess vor. Sein Ex-Arbeitgeber wirft ihm vor, unerlaubte sexuelle Beziehungen zu mehreren Mitarbeiterinnen unterhalten zu haben. Damit habe er Unternehmensstandards und Vertrauen verletzt. Der Angegriffene argumentiert, das Unternehmen hätte von den Beziehungen gewusst, aber nichts unternommen.

Der Fall ist interessant, wird er doch zeigen, ob eine sexuelle Beziehung vorsätzliches Handeln im Sinne der Managerhaftpflicht (D&O) darstellt oder nicht.

Autor: VW-Redaktion

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